Senkung des Lernfahralters
Bundesrat lässt 16-Jährige nicht ans Steuer

Der Bundesrat will Jugendliche künftig schon ab 17 als Lernfahrer hinters Steuer lassen. Eine Senkung des Mindestalters auf 16 hingegen lehnt er ab.
Publiziert: 21.08.2017 um 16:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:25 Uhr
Schon ab 17 sollen Jugendliche künftig den Lernfahrausweis erhalten und mit dem Auto rumkurven dürfen.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Der Bundesrat kommt den Jungen einen Schritt entgegen: Schon ab 17 sollen Jugendliche künftig den Lernfahrausweis erhalten und mit dem Auto rumkurven dürfen – allerdings nur in Begleitung. Den Führerausweis sollen sie weiterhin erst ab 18 erlangen können. Diese Regelung schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften vor. 

«Nicht ambitioniert genug»

FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (33, VS) ist die Senkung des Mindestalters auf 17 Jahre aber «nicht ambitioniert genug». In einer Motion fordert er, den Lernfahrausweis schon mit 16 zu ermöglichen. Am Mindestalter 18 für den regulären Führerausweis rüttelt aber auch er nicht. 

FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (33) fordert den Lernfahrausweis ab 16.
Foto: EQ Images

«Da, wo das begleitete Fahren unter 18 bereits praktiziert wird, führt es zu einer Verringerung der Verkehrsunfälle, weil junge Fahrzeuglenker bei Erwerb ihres Führerausweises bereits über mehr Erfahrung verfügen», begründet Nantermod seinen Vorstoss.

Zudem könnten junge Menschen dadurch den Führerausweis nach Erreichen der Volljährigkeit schneller und billiger erwerben. «Aus beruflicher und sozialer Sicht kann sich dies für Jugendliche aus Randregionen als sehr nützlich erweisen», so der Walliser.

Dass er noch einen Schritt weiter gehen will als der Bundesrat, erklärt Nantermod damit, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren Scooter fahren dürften und somit «de facto bereits am Verkehr teilnehmen». Daher erachtet er das Mindestalter 16 auch für den Lernfahrausweis «als angebrachter».

Ablehnung auch «aus prozeduralen Gründen»

Nicht so hingegen der Bundesrat. Er lehnt Nantermods Motion ab und hält an 17 als Untergrenze fest. «Der Grund für die vorgeschlagene Altersgrenze liegt darin, dass die Mindestdauer für das begleitete Fahren mit Lernfahrausweis ein Jahr betragen soll», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort.

Da die Vernehmlassung zur neuen Regelung noch läuft, lehnt er den Vorstoss zudem «auch aus prozeduralen Gründen ab».

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