Am 9. Februar 2014 hat das Schweiz Volk der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt. Jetzt geht es mit der Umsetzung voran. Als zentrales Element gilt dabei die obligatorische Stellenmeldepflicht: Wenn die Arbeitslosenquote in einem Beruf fünf Prozent überschreitet, sollen Arbeitgeber offene Stellen dem Arbeitsamt melden müssen.
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) werden durch die Neuerung vor grosse organisatorische und personelle Herausforderungen gestellt, sagte die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (59, FDP) am Freitag vor den Medien. Der Zürcher Regierungsrat spreche sich deshalb in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund für eine «pragmatische Übergangsfrist» aus.
50 zusätzliche Vollzeitstellen
Bruno Sauter, Chef des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit, schätzt, dass in den Zürcher RAV etwa 50 zusätzliche Vollzeitstellen nötig sind. Um das qualifizierte Personal zu rekrutieren und die IT-Infrastruktur an die neuen Bedingungen anzupassen, reiche die Zeit bis Anfang 2018 wohl nicht. Es seien ja noch nicht einmal die Ausführungsbestimmungen abschliessend bekannt, fügte Walker Späh an.
Damit die RAV und die Unternehmen Erfahrungen mit den neuen Abläufen sammeln können, schlägt die Volkswirtschaftsdirektorin eine gestaffelte Einführung vor: «Ab 1. Juli 2018 soll der Schwellenwert bei acht Prozent, ab 1. Juli 2019 dann bei fünf Prozent festgesetzt werden.»
Der Kanton Zürich sei bestrebt, die Stellenmeldepflicht von Beginn weg erfolgreich umzusetzen, sagte Walker Späh. Die Reputation der RAV dürfe keinen Schaden nehmen, und die Initiative müsse auch effektiv umgesetzt werden.
Leerläufe vermeiden
Die angestrebten Ziele sollen laut Walker Späh «keine administrativen Leerläufe verursachen oder wertvolle Ressourcen verschwenden». Der Zürcher Regierungsrat habe deshalb in seiner Vernehmlassungsantwort angeregt, der Bund solle nochmals umfassend überprüfen, ob der Schwellenwert von fünf Prozent nicht zu unnötigem Aufwand bei Unternehmen oder in der Verwaltung führe.
Die gemeldeten Stellen müssten in einem praktikablen Verhältnis zur Anzahl stellensuchenden Personen stehen. «Wir wollen nämlich vermeiden, dass Arbeitgeber Stellen melden müssen, obwohl es auf den RAV in einzelnen Berufen möglicherweise gar keine Stellensuchenden gibt», sagte Walker Späh.
Kritik auch aus anderen Kantonen
Den Fünf-Prozent-Schwellenwert haben bereits andere Kantonsregierungen kritisiert. So sprach sich unter anderem die Aargauer Regierung für eine Erhöhung des Werts auf acht Prozent aus, um ihn später gegebenenfalls wieder zu reduzieren. Die Berner Regierung forderte eine Sechs-Prozent-Limite.
Die Vernehmlassungsfrist des Bundes zu den verschiedenen Ausführungsbestimmungen zur Masseneinwanderungs-Initiative endete diese Woche. (SDA)