Motion abgelehnt!
Besitz von Kinder-Nacktfotos nicht strafbar

Der gewerbsmässige Handel mit Nacktfotos und -Filmen von Kindern soll unter Strafe gestellt werden, nicht aber der Besitz oder Austausch aus sexuellen Motiven.
Publiziert: 03.02.2017 um 17:06 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:10 Uhr
Nur der Handel bleibt strafbar: Der Besitz von Kinder-Nacktfotos bleibt ohne rechtliche Folgen.
Foto: zvg

Die Rechtskommission des Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative der BDP mit dieser Forderung abgelehnt.

Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Kommission verweist auf eine bereits angenommene Motion der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, die den gewerbsmässigen Handel mit Nacktbildern ins Visier nimmt.

Die BDP wollte darüber hinaus die Herstellung, den Kauf, den Besitz, den Vertrieb und den Austausch von Nacktfotos von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stellen. Fotos des eigenen Kindes aus den Badeferien sollten nicht darunter fallen.

Die Nationalratskommission hatte der Initiative bereits Folge gegeben, die Ständeratskommission lehnte diese aber ab. Die Initiative ist inzwischen zurückgezogen worden. (SDA)

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