1,7 Prozent mehr Mehrwertsteuer und Rentenalter 65 für alle
Bersets AHV-Reform wird teurer

Nach der an der Urne gescheiterten Altersvorsorge 2020 muss Bundespräsident Alain Berset die Rentenreform neu aufgleisen. Heute Freitag präsentierte er seine Pläne.
Publiziert: 02.03.2018 um 16:37 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2018 um 17:43 Uhr
Bundesrat will 1,7 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV
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Frauen sollen erst mit 65 Jahren in Rente gehen:Bundesrat will 1,7 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV

Ganz konkret wurde Bundespräsident Alain Berset (45) noch nicht. Denn der Bundesrat hat erst Eckwerte für die neue Rentenreform beschlossen.

Die zwei wichtigsten Massnahmen:

  • Das Frauenrentenalter soll bis 2025 auf 65 Jahre steigen.
  • Die Mehrwertsteuer soll um 1,7 Prozent erhöht werden, um das Loch in der AHV zu füllen. Dieses Loch ist entstanden, weil immer mehr Pensionierte immer länger Rente beziehen.

Eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 1,7 Prozent würde der AHV rund 6 Milliarden Franken einbringen. Mit der Erhöhung will der Bundesrat die AHV bis 2033 finanziell stabilisieren

Steuer könnte um bis zu 2 Prozent steigen

Zudem sollen die Frauen etwas dafür bekommen, dass die länger arbeiten. Wie das finanziert werden soll, muss Berset in drei Varianten ausarbeiten: Geprüft werden soll, ob dafür Erträge aus der Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge oder beides verwendet werden soll.

In der Variante Mehrwertsteuer würde diese um nochmals 0,3 Prozent auf insgesamt 2,0 Prozent steigen.

Eine Vernehmlassungsvorlage zur AHV-Reform soll noch vor den Sommerferien vorliegen. Die Reform der zweiten Säule will der Bundesrat in einer separaten Vorlage weiterverfolgen.

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Alain Berset muss die Rentenreform neu aufgleisen.
Foto: STEFAN BOHRER

Im Herbst erlitt Berset Schiffbruch

Die Reform der Altersvorsorge ist im letzten Herbst an der Urne gescheitert. Die damalige Vorlage sollte AHV und obligatorische berufliche Vorsorge gleichzeitig ins Lot bringen. Vorgesehen war eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozent, Frauenrentenalter 65 und eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule von 6,8 auf 6 Prozent. Als Ausgleich war unter anderem ein Zuschlag auf die AHV-Renten von 70 Franken vorgesehen.

Damals hatte der Bundesrat zunächst die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2 Prozent vorgeschlagen. Nach der Vernehmlassung ging er auf 1,5 Prozent hinunter. Mehrheitsfähig waren in den Räten aber lediglich 0,6 Prozent. Im Referenzjahr 2030 hätte das der AHV 2,1 Milliarden Franken eingebracht. Die Erhöhung des Frauenrentenalters hätte die erste Säule um 1,3 Milliarden Franken entlastet.

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