Die linke Jungpartei Juso sorgt für Nervosität bei den Superreichen. Mit einer Initiative fordern die Jungsozialistinnen, dass Millionenerben stärker besteuert werden. Bis 50 Millionen Franken bleibt das Erbe national steuerbefreit. Doch alles darüber hinaus soll dem Staat zur Hälfte abgeliefert werden. Geld, das die Juso «für sozial gerechte Klimaschutzmassnahmen und den ökologischen Umbau der Wirtschaft» einsetzen will.
Ein Horrorszenario für Milliardäre und Multimillionäre hierzulande. Manche überlegen sich bereits einen Wegzug aus der Schweiz, um ihren Nachkommen das Erbe zu sichern. Etwa der Unternehmer Peter Spuhler (65). Er will seinen Wohnsitz noch vor der Abstimmung ins Ausland verlegen.
Der Bundesrat hat in einer Antwort auf einen Vorstoss von FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger (56, BL) die Juso-Initiative erneut kritisch beurteilt. Diese wollte vom Bundesrat nämlich wissen, ob es denkbar sei, dass die Schweiz eine Wegzugssteuer zur Sicherstellung der neuen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer einführe.
Wegzugssteuer steht nicht zur Diskussion
Denn die Initianten fordern in ihrer Initiative, dass der Bund bei Annahme der Initiative «Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung» erlässt. Eben um zu verhindern, dass wohlhabende Personen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und so Steuern umgehen. Der Bundesrat lehnt eine solche Massnahme allerdings klar ab.
Eine Wegzugssteuer, die Menschen dafür bestraft, dass sie ins Ausland ziehen, steht für den Bundesrat nicht zur Diskussion, wie er in seiner Antwort schreibt. Der Bundesrat argumentiert, dass ein Wegzug ins Ausland nicht pauschal als Steuervermeidung betrachtet und entsprechend sanktioniert werden dürfe.
Bundesrat äussert sich Anfang 2025 ausführlich zur Juso-Initiative
Zwar wäre eine nachträgliche Besteuerung von Schenkungen, die kurz nach einem Wegzug ins Ausland getätigt werden, prinzipiell denkbar. Aber auch hier sieht der Bundesrat Probleme: Die Schweiz habe mit keinem Staat eine Vereinbarung, um Erbschaftssteuerforderungen im Ausland direkt durchzusetzen.
Sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative annehmen, müsste die Umsetzung laut Bundesrat auf jeden Fall den verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem sei fraglich, ob die geforderte Rückwirkung der Massnahmen rechtlich umsetzbar sei. Der Bundesrat werde sich Anfang 2025 erneut ausführlich zur Initiative und deren möglichen Auswirkungen äussern.