Sie schaut dem Schweizer Nachrichtendienst auf die Finger: Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat sich heute in einer ausserordentlichen Sitzung, «mit den vorliegenden Informationen über die mutmasslichen Aktivitäten, die dem Nachrichtendienst des Bundes von deutschen Behörden vorgeworfen werden, befasst», wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Vertreter des Nachrichtendienstes wurden angehört. Dabei habe sie «festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang selber keine Akten aus schweizerischen Strafverfahren an deutsche Behörden weitergeleitet hat».
Die GPDel kam auch zum Schluss, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft keine Akten aus dem Schweizer Strafverfahren gegen M. an die deutschen Behörden weitergeleitet hat. Jetzt will die GPDel «das Geschäft weiter zu verfolgen» – sprich: die Spionageaffäre abklären. Die Delegation stellt eine «abschliessende Beurteilung» des Falles in Aussicht. Eine weitere Information der Öffentlichkeit sei «zurzeit nicht vorgesehen».
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