Das meint BLICK zur Sozial-Überwachung
Ohne Richter geht es nicht

Eine Ständeratskommission will den Sozialversicherern die Überwachung von Klienten erleichtern, wenn sie Missbrauch wittern. Doch ihre Vorschläge gehen zu weit.
Publiziert: 13.12.2017 um 11:12 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:45 Uhr
Sprich jede und jeder liefe Gefahr, auf Verdacht hin wie ein gefährlicher Straftäter überwacht zu werden. Detektive dürften legal durch Gartenzaun und Fenster sperbern, Bild- und Tonaufnahmen wären erlaubt.
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Ein Kommentar von Bundeshaus-Redaktorin Andrea Willimann
Bundeshaus-Redaktorin Andrea Willimann.
Foto: Sandra Oberer

Der Kampf gegen den Sozialmissbrauch hat für die ständerätliche Sozialkommission höchste Priorität. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sie den Sozialversicherungen praktisch jede Hürde für die Überwachung ihrer Klienten aus dem Weg räumt.

Nicht nur IV, auch AHV, Kranken-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherungen dürften Verdächtige ins Visier nehmen. Sprich jede und jeder liefe Gefahr, auf Verdacht hin wie ein gefährlicher Straftäter überwacht zu werden. Wobei «überwacht» noch nett ausgedrückt ist: GPS-Peilsender sollen erlaubt sein, Detektive dürften legal durch Gartenzaun und Fenster sperbern, Bild- und Tonaufnahmen wären erlaubt. 

Niemand bestreitet, dass gewisse Observationen bei Missbräuchen nötig sind. Aber es geht nicht an, dass «Personen mit Direktionsfunktion» in Sozialversicherungen ohne Aussenkontrolle eine Überwachung anordnen dürfen. Nur eine richterliche Genehmigung erhöht die Akzeptanz und reduziert Eingriffe in die persönliche Freiheit auf ein absolutes Minimum. 

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