Wie das Westschweizer Fernsehen RTS berichtet, hat eine Schweizer Firma im November 2014 fünf Tonnen Isopropanol nach Syrien verkauft. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bewilligte den Deal. Es erachtete es als plausibel, dass der Stoff – wie vom Käufer angegeben – zur Herstellung von Medikamenten verwendet wird.
Ein heikles Geschäft: Das Lösungsmittel kann nämlich auch zur Herstellung des Giftgases Sarin verwendet werden.
Isopropanol-Vorräte der Regierung wurden zerstört
Der syrische Machthaber Baschar al-Assad wird von der US-Regierung und EU-Regierungen beschuldigt, Sarin gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) erklärte im Mai 2014, die Isopropanol-Vorräte der syrischen Regierung seien vollständig zerstört worden.
Die Lager von Isopropanol bei Privatunternehmen für die Herstellung von Pharmazeutika seien damals nicht zerstört worden, erklärt das Seco. Es habe auch keine entsprechenden Auflagen gegeben.
Das Seco rechtfertigt sich, die Schweiz habe den Export von Isopropanol nie verboten. Denn man könne daraus nicht nur Nervengas, sondern auch Putzmittel und Pharmaprodukte machen.
Da der Stoff nicht an den syrischen Staat, sondern an einen privaten syrischen Hersteller von Medikamenten gegangen sei, gehe man davon aus, dass damit auch tatsächlich Medikamente produziert worden seien. Heute würde eine solche Ausfuhr aber «wahrscheinlich» unterbunden werden, heisst es weiter.
«Unternehmen war und ist nicht von Sanktionen betroffen»
Dem Seco seien damals und auch heute keine Hinweise vorgelegen, dass dieses syrische Unternehmen Verbindungen zum syrischen Regime unterhält. «Das Unternehmen war und ist nicht von internationalen Sanktionen betroffen», heisst es beim Seco.
Die Chemikalie «2-Propanol» (Isopropanol) war und ist zu keinem Zeitpunkt weder von den schweizerischen Güterkontrolllisten noch von den Anhängen der Syrien-Sanktionsverordnung erfasst gewesen, wie das Seco weiter schreibt. Isopropanol sei auch nicht auf den Chemikalienlisten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) aufgeführt. Es bestehe daher auch keine Meldepflicht gegenüber der OPCW.
Gemäss technischen Experten des Bundes gilt Isopropanol in hoher Konzentration als handelsübliche Chemikalie für die Herstellung von Pharmazeutika. Allerdings besteht laut Seco ein Missbrauchsrisiko von Isopropanol zur Herstellung von Chemiewaffen bei einem illegitimen Empfänger. Die Prüfung der geplanten Ausfuhr habe im Mai 2014 aber keinen Grund zur Annahme für einen solchen Missbrauch ergeben. (SDA/noo)