BDP-Guhl wird zum Pädophilen-Schreck
Macht Kinder-Nacktbilder endlich strafbar!

BDP-Nationalrat Bernhard Guhl will Herstellung, Handel und Austausch von Kinder-Nacktbildern aus sexuellen Motiven einen Riegel schieben. Heute reicht seine Fraktion einen Vorstoss dazu ein.
Publiziert: 20.03.2015 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 06:52 Uhr
Von Ruedi Studer

BDP-Mann Bernhard Guhl (42) macht SVP-Frau Natalie Rickli (38) als Pädophilen-Schreck Konkurrenz! Rickli fordert in einem Vorstoss, dass der gewerbsmässige Handel mit sogenannten Posing-Bildern, Nacktfotos und -videos von Kindern also, künftig unter Strafe gestellt wird. Ein Vorstoss, den auch der Bundesrat unterstützt.

Parlament soll rasch handeln

Doch Guhl ist das nicht genug. Der Aargauer Nationalrat will, dass das Parlament rascher und konsequenter gegen Posing-Bilder vorgeht und gleich selber einen Gesetzesentwurf ausarbeitet.

Im Namen der BDP-Fraktion hat der zweifache Vater heute Morgen deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Problematik breiter aufgreift.

So sollen gleich der ganze Bereich von «Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven» unter Strafe gestellt werden.

Harmlose Familienfotos ausnehmen

Doch wo zieht Guhl die Grenze zwischen kriminellen Pädo-Bildern und harmlosen Familienfotos? «Sexuelle Motive sind dann gegeben, wenn es um eine grössere Anzahl Fotos und solche von verschiedenen Kindern geht», erklärt Guhl.

Er stellt aber klar: «Natürlich darf ein Foto des eigenen Kindes von den Badeferien nicht darunter fallen, wenn es nicht weit verbreitet wurde.» Die notwendigen Abgrenzungen müssten bei der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage konkretisiert werden.

Wenn eine Person aber Fotos von vielen verschiedenen nackten Kindern auf dem Computer gespeichert habe, sei es naheliegend, dass es sich nicht um ein Familienalbum handle, sagt Guhl.

Der Schritt vom heute straflosen Posing-Bild zum strafbaren Kinderporno-Bild sei nicht gross. Deshalb gilt für den Aargauer: «Damit bei einer Person, die sich Posing-Bilder beschafft, nach verbotenem pornografischem Material gesucht werden kann, muss der Besitz von Posing-Bildern von nackten Kindern strafbar werden.»

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