3000 Franken Busse für Karin Bertschi
SVP-Wunderwaffe ist vorbestraft

Das neue SVP-Schätzli wurde wegen Begünstigung und falschem Zeugnis zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Insgesamt kostete sie das Verfahren 5110 Franken.
Publiziert: 31.01.2017 um 09:33 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:51 Uhr
Albert Röschti, Karin Bertschi und Ueli Maurer an der SVP-Veranstaltung im Albisgüetli.
Foto: Mirko Ries

Letzten Oktober erschien ein neuer Stern am SVP-Himmel: Karin Bertschi (26) wurde mit einem Glanzresultat in den Aargauer Grossrat gewählt. Ex-SVP-Präsident Toni Brunner überzeugte die Recycling-Unternehmerin persönlich, in die Politik einzusteigen – und liebäugelt bereits damit, sie für eine Nationalratskandidatur für 2019 gewinnen.

Die Aargauer SVP-Grossrätin Karin Bertschi kann Waffenexporte in Bürgerkriegsländer nicht mit ihrem Gewissen und Glauben verantworten.

Jetzt zeigt sich: die neue SVP-Wunderwaffe war seit 2014 in ein Strafverfahren verwickelt und wurde kurz vor den Wahlen verurteilt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Um die Persönlichkeitsrechte des Opfers nicht zu verletzen, schildert die AZ die Geschichte nur vereinfacht. Offenbar machte eine Verwandte Bertschi darauf aufmerksam, dass jemand sehr schlecht über eine Drittperson redete. Bertschi und diese Drittperson kennen sich – und die SVP-Politikerin machte diese darauf aufmerksam.

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete ein Strafverfahren wegen Ehrverletzung. «Ich selber war in dieses Verfahren nicht als Beschuldigte involviert, sondern als Zeugin», so Bertschi. Sie wurde dann auf den Polizeiposten vorgeladen und dort einvernommen.

Verwandte «aus der Sache rausgehalten»

«Im Zuge einer Einvernahme habe ich eine Verwandte geschützt, indem ich ihren Namen der Polizei gegenüber verschwiegen habe. Sie hat mir diese Information im guten Sinne, aber vertraulich weitergegeben – und als Quelle wollte ich meine Verwandte aus der Sache raushalten.»

Unter Druck habe Bertschi gesagt, sie wisse nicht, wer es war. Sie habe unterschätzt, was das für Konsequenzen haben kann. Heute würde sie anders vorgehen.

«Das ist eine ganz blöde Geschichte. Ich wollte niemandem etwas Böses», so Bertschi. «Ja, ich habe einen Fehler gemacht. Ich muss die Konsequenzen tragen. Ich habe meine Lehren gezogen.»

Das Urteil ist rechtsgültig. Wegen Begünstigung und falschem Zeugnis wird Bertschi zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Das Verfahren kostet sie insgesamt 5110 Franken. (nmz)

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