Nenad Stojanovic ärgerte sich über die lasche Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und wollte unbedingt das Volk darüber abstimmen lassen. Quasi im Alleingang versuchte er, die 50'000 Unterschriften für ein Referendum zusammenzukriegen. Geschafft hat er es nicht (BLICK berichtete). Doch damit ist die Sache für Stojanovic nicht erledigt. Wie der Politologe aus dem Tessin dem BLICK sagt, kassierte er nachträglich eine Busse, weil er vor einem Stimmlokal in Olten Unterschriften gesammelt hatte.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn bezichtigt Stojanovic und seine Kollegen, «auf dem Vorplatz des Wahllokals systematisch politische Propaganda» betrieben zu haben. So steht es jedenfalls im Strafbefehl, welcher BLICK exklusiv vorliegt. Stojanovic und seine Kollegen sollen eine Busse in der Höhe von 250 Franken bezahlen. Doch das macht Stojanovic nicht. Er legt Einspruch ein.
Keine Propaganda
Stojanovic hält den Strafbefehl für unverhältnismässig. «Wir haben nichts Falsches getan», sagt er. Seine Kollegen und er hätten das politische Recht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewahrt, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. «Wir haben die Leute erst dann angesprochen, als sie die Wahllokale verliessen, und nicht bevor sie hineingegangen sind», verteidigt sich Stojanovic. Es müsse in einer direkten Demokratie garantiert sein, auf öffentlichem Grund Unterschriften für ein Referendum sammeln zu dürfen. «Wir waren schliesslich nur auf dem Vorplatz des Wahllokals und nicht drinnen», bekräftigt er.
Ausserdem habe das Referendum nichts mit den lokalen Wahlen und Abstimmungen an diesem Tag zu tun gehabt. Deshalb könne man nicht von politischer Propaganda sprechen, meint Stojanovic. Er habe auch in anderen Kantonen vor Wahllokalen Unterschriften gesammelt und nie ein Problem bekommen: «Im Kanton Aargau ist es sogar explizit erlaubt.»
«Es geht ums Prinzip»
Stojanovic spart nicht mit Kritik an der Vorgehensweise der Behörden. «Als die Polizei unsere Personalien aufnahm, weigerte sich ein Polizist, mit mir hochdeutsch zu sprechen», empört sich der Tessiner. Ausserdem habe er nie ein polizeiliches Protokoll zur Bestätigung erhalten.
Auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft werfe Fragen auf, so Stojanovic: «Bis zum Strafbefehl habe ich von keiner Behörde etwas gehört!» Er erwarte in einem Rechtsstaat, dass Beschuldigten rechtliches Gehör verliehen werde.
Nach Absprache mit seinem Anwalt ist Stojanovic zum Schluss gekommen, gegen die verhängte Busse Einspruch einzulegen. Juristisch gesehen stünden seine Chancen vor Gericht nicht schlecht. «Es gibt ähnliche Urteile und Gutachten, welche mir recht geben», meint Stojanovic. Er sei entschlossen, für seine politischen Rechte zu kämpfen. Wenn nötig auch bis vor Bundesgericht: «Es geht mir ums Prinzip.»