Verwahrung
NKVF-Studienautorin: «Grundrechte gelten für alle Menschen»

Die Autorenschaft des neuen Berichts der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat zu ihren Anregungen zur Vollzugslockerung von Verwahrten Stellung genommen. «Grundrechte gelten für alle Menschen», sagte Regula Mader in einem «Tamedia»-Interview.
Publiziert: 31.10.2022 um 07:22 Uhr

Verwahrte hätten ihre Strafe bereits abgesessen, lebten aber dennoch in einem gesicherten Rahmen. «Ihnen sollten die gleichen Dinge zustehen wie uns auch», sagte Mader im am Samstag veröffentlichten Interview. Dazu gehörten Mobiltelefone oder die Freiheit, die Zelle selbst zu möblieren.

Dabei gehe es nicht um «Luxus», sagte Mitautor Leo Näf. «Wer das behauptet, müsste mal einen Monat in den Vollzug.» Die Einschränkungen und Fremdbestimmung seien unvorstellbar - und dauerten für die meisten Verwahrten wohl bis ans Lebensende.

«Die Welt dieser Personen wird mit der Zeit immer kleiner», so Näf. Darum seien vermeintliche Kleinigkeiten wie eine Kaffeemaschine in der Zelle so wichtig. Auch ein - unter Umständen beschränkter - Internetzugang sei für die Entwicklung nötig. «Stellen Sie sich vor, wie Verwahrte heute noch draussen zurechtkommen könnten, ohne ansatzweise die digitale Welt zu kennen.»

Die Autorenschaft des neuen Berichts der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat zu ihren Anregungen zur Vollzugslockerung von Verwahrten Stellung genommen. "Grundrechte gelten für alle Menschen", sagte Regula Mader in einem "Tamedia"-Interview. (Symbolbild)
Foto: PETER KLAUNZER

(SDA)

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