Basler Polizisten freigesprochen «Dreckasylant» ist nicht rassistisch

LAUSANNE - Die Ausdrücke «Sauausländer» und «Dreckasylant» stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar, sondern nur eine Beschimpfung. Ein Basler Polizist bekam damit recht.

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Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und Schmuckmesse in Basel zusammen mit einem Kollegen einen algerischen Asylbewerber unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen.

Er legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als «Sauausländer» und «Dreckasylant».

Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe.

Bundesgericht gibt Polizisten recht

Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun recht gegeben und seine Verurteilung aufgehoben. Nach Ansicht der Strafrechtlichen Abteilung fehlte den Äusserungen der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion.

Die Bezeichnung «Ausländer» oder «Asylant» könne Menschen ganz unterschiedlicher Herkunftsgebiete oder Glaubensbekenntnisse betreffen.

Das Bundesgericht geht sogar noch einen Schritt weiter: Selbst die Verwendung der Bezeichnungen «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer bestimmten Nationalität oder Ethnie würde laut den Richtern keine Rassendiskriminierung darstellen.

Begriffe wie «Sau-», und «Dreck-» würden im deutschen Sprachraum seit jeher und verbreitet im Rahmen von Unmutsbekundungen verwendet.

Derartige Äusserungen würden als blosse Beschimpfung, nicht aber als Angriff auf die Menschenwürde empfunden.

Jedenfalls solange sich ein solcher Ausdruck gegen einzelne Personen richte, werde er vom unbefangenen Dritten nicht als rassistischer Angriff auf die Menschenwürde, sondern als mehr oder weniger primitive fremdenfeindlich motivierte Ehrverletzung aufgefasst.

Beschimpfungen deplatziert und inakzeptabel

Die vom Betroffenen in seiner Funktion als Polizist gemachten Äusserungen seien zwar in besonderem Masse deplatziert und inakzeptabel.

Dies betreffe indessen nur das Ausmass des Verschuldens im Rahmen des Tatbestandes der Beschimpfung. Ob der Polizist dafür auch verurteilt werden kann, ist laut Gericht nicht in diesem Verfahren zu entscheiden.

Die Sache geht nun zu neuem Entscheid zurück an die Basler Justiz. (SDA)

Publiziert am 21.02.2014 | Aktualisiert am 21.02.2014
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10 Kommentare
  • Sandra  Lüthi 21.02.2014
    Ich findende es unangebracht solche Wörter zu gebrauchen, statt das Gericht damit zu beschäftigen hätte eine Entschuldigung gleich getan.
  • Michael  Rudolf 21.02.2014
    Ein vernünftiger Entscheid. Wie konnte nur das Basler Gericht in einer Beschimpfung eine rassistische Komponente sehen?
  • Rolf  Gurtner aus Münsingen
    21.02.2014
    So lange der Ausdruck "Scheiss-Schweizer" nicht strafbar ist auch so ein Bundesgerichtsentscheid, sehe ich unsere Rassismusnorm nur als lächerliche Floskel. Schliesslich würde der Grundsatz auf Rechtsgleichheit für Alle gelten! Offensichtlich darf man aber Schweizer eben beleidigen, Ausländer nicht...?
  • René  Streuli 21.02.2014
    Ach sooo - wenn sich also ein POLIZIST so äußert, ist es «nur» eine Beschimpfung - klar, ist ja schließlich auch ein POLIZIST ... !!!! WENN SICH ABER EINE ZIVILPERSON sooo äußert, dann würde dies mit 100 Prozent-iger Sicherheit als rassistische Äusserung gewertet - und entsprechend sanktioniert...!!! WETTEN...????
  • Sch.  Gruber aus Zürich
    21.02.2014
    Gilt diese Auslegung auch für Nicht-Polizisten? Ich denke nicht.