Wegen Stellenstopp in der Verwaltung
Bund kann Whatsapp doch nicht überwachen

Ab 1. Januar 2018 sollte das neue Überwachungsgesetz in Kraft treten. Doch die erforderliche Personalaufstockung für die umfassendere Überwachung wurde vom Parlament nicht bewilligt.
Publiziert: 16.06.2017 um 18:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:53 Uhr
Digitale Kommunikation zu überwachen, ist dank des Büpf einfacher geworden. Doch das Personal dafür fehlt.
Foto: Keystone

Am 1. Januar 2018 ist es so weit: Das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) tritt in Kraft. Neu sollen auch Internettelefonie, E-Mails und Dienste wie Whatsapp überwacht werden. 13 Beamte waren dafür eingeplant.

Waren. Denn das Parlament hat dem Bundesrat untersagt, zusätzliches Personal einzustellen. Nun wird in den Departementen gestritten, wer sparen soll, damit die nötigen Stellenprozente für die Whatsapp-Überwachung zusammenkommen.

Letzte Woche haben die Generalsekretäre der Bundesräte über diese Stellenprozente verhandelt, jedoch ohne Resultat, wie Radio SRF berichtet. Nun liegt der Ball beim Bundesrat, der sich gegen das Parlament stellen kann. Es ist aber fraglich, ob die Überwachung wie geplant stattfinden wird.

«Aufgeschoben ist leider nicht gleich aufgehoben», sagt der grüne Nationalrat Balthasar Glättli (ZH, 45).
Foto: Keystone

Für den grünen Nationalrat Balthasar Glättli (45) und erbitterten Gegner der Vorlage ist dennoch kein Grund zum Feiern. Er mache keine Flasche Champagner auf ob der Verzögerung, denn: «Aufgeschoben ist leider nicht gleich aufgehoben.» Aber ein wenig Schadenfreude, «wenn sich die bürgerliche Mehrheit mit ihrer Rasenmäher-Spartaktik ins eigene Knie schiesst» könne er sich dann doch nicht verkneifen. (wif)

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