Kredit von 16'000 Franken
Aargauer sollen sich fürs Studium verschulden

Aargauer Studenten und Studentinnen sollen künftig einen Drittel ihres Stipendiums beim Kanton als Kredit aufnehmen und später verzinsen sowie zurückzahlen müssen. Das will die bürgerliche Parlamentsmehrheit. Wie viel Geld der Kanton tatsächlich spart, ist für den Regierungsrat eher unklar.
Publiziert: 21.07.2017 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:15 Uhr
Büffeln mit Schulden: Schon bald könnte es sein, dass Studenten im Kanton Aargau einen Kredit für ihr Studium aufnehmen müssen. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Das Kantonsparlament hatte gegen den Willen des Regierungsrates bei der ersten Beratung des Stipendiengesetzes beschlossen, ein sogenanntes Teilsplitting einzuführen.

Studierende, die Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben, sollen einen Drittel der Stipendiensumme von höchstens 16'000 Franken als Kredit beim Staat beziehen. Nach Ausbildungsende muss das Darlehen verzinst und zurückbezahlt werden. Davon betroffen wären 1200 Studierende.

Die Stipendiensumme für diese Personen beträgt derzeit 9 Millionen Franken - davon würden künftig 3 Millionen Franken als Darlehen gelten. Ein ähnliches Modell kennen die Kantone Bern, Luzern, Thurgau und Uri.

Höhere Kosten bei längerem Studium

Mit Blick auf die zweite Beratung des Stipendiengesetzes stellt sich der Regierungsrat nun zähneknirschend hinter dieses Splittingmodell. Er rechnet allerdings damit, dass der Kanton nicht 3 Millionen, sondern höchstens 1,5 Millionen Franken pro Jahr sparen könnte.

Die Darlehen müssen nämlich bewirtschaftet werden. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass sich viele Studierende nicht verschulden wollen und einen Teilzeitjob annehmen. Damit würde sich die Studiendauer verlängern.

Als Folge davon müsste der Aargau den Universitäten länger eine Abgeltung bezahlen. Verlängert ein Drittel der Studenten und Studentinnen wegen des Verzichts auf ein Darlehen das Studium, fallen beim Kanton Mehrkosten von 570'000 Franken pro Jahr an.

Auch besteht gemäss Regierungsrat ein nicht unerhebliches Ausfallrisiko. Im Gegensatz zu einem Bankdarlehen würde keine Bonitätsprüfung vorgenommen.

Auf dem letzten Platz

Der Regierungsrat lehnt ein Teilsplitting bei den Stipendien eigentlich ab. Die Stipendienpolitik sei darauf ausgerichtet, den Studierenden einen möglichst schnellen Abschluss zu ermöglichen, begründet er dies. Wenn Studenten frühzeitig ins Erwerbsleben einstiegen, zahlten sie auch früher Steuern.

Das Splittingmodell und die vom Parlament bereits beschlossenen Einsparungen führen gemäss Regierungsrat dazu, «dass der Kanton Aargau im Stipendienwesen fortan den letzten Rang belegen wird». (SDA)

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