Heiratsstrafe
Parlament befasst sich erneut mit der Heiratsstrafe

Die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe kommt nicht zwingend noch einmal vors Volk. Zunächst ist das Parlament am Zug. Beschliesst es eine gesetzliche Regelung, dürfte die CVP ihre Initiative zurückziehen.
Publiziert: 21.06.2019 um 14:33 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2019 um 16:45 Uhr

Das Bundesgericht hatte im Mai entschieden, dass die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe aufgehoben werden muss. Es begründete dies damit, dass der Bundesrat den Stimmberechtigten falsche Informationen geliefert hatte. Dadurch sei die Abstimmungsfreiheit verletzt worden.

Am Freitag hat der Bundesrat nun die Abstimmung aufgehoben und das weitere Vorgehen festgelegt. Der Bundesrat nehme den Fehler sehr ernst, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Medien. Dass eine Abstimmung aufgehoben werde, wiege schwer. Es könnte das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden beeinträchtigen. Künftig will der Bundesrat für eine bessere Datenqualität sorgen.

Was die Initiative der CVP zur steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren betrifft, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Wiederholung der Abstimmung. Diese könne aber unterbleiben, wenn das Initiativkomitee die Volksinitiative zurückziehe, schreibt der Bundesrat.

Die Voraussetzungen für einen Rückzug hat er geschaffen: Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative nicht direkt erneut dem Volk vorzulegen. Das Parlament wird zuerst nochmals über das Anliegen der Initiative und einen möglichen indirekten Gegenvorschlag beraten.

Dies hatte die CVP gefordert. Sie zeigte sich in einer Mitteilung vom Freitag denn auch zufrieden: Der Entscheid bestätige die Haltung der CVP, wonach nicht nur das Volk, sondern auch das Parlament mit korrekten Zahlen über die Heiratsstrafe befinden solle, liess Parteipräsident Gerhard Pfister verlauten.

Ob sie die Initiative zurückzieht, entscheidet die CVP wohl erst nach der parlamentarischen Beratung. Sie liess aber durchblicken, dass auch sie eine Regelung auf Gesetzesebene bevorzugen würde.

Das hängt mit dem Initiativtext zusammen, der inzwischen selbst innerhalb der Partei umstritten ist, weil er eine Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau enthält. Das würde eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verhindern. Eine Mehrheit der CVP-Basis befürworte diese, schreibt die CVP. Innerhalb der CVP hätten indes unterschiedliche Meinungen Platz.

Sie sei bereit, für die Öffnung der Ehe Hand zu bieten, wobei die Abschaffung der Heiratsstrafe das oberste Ziel bleibe. Im Klartext heisst das, dass die CVP ein Druckmittel in der Hand hält.

Beschliesst das Parlament zur Abschaffung der Heiratsstrafe keine Gesetzesänderungen, mit welchen die CVP zufrieden ist, könnte sie auf der Wiederholung der Abstimmung über ihre Initiative bestehen. Würde diese angenommen, würde die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Gesetzesebene durch eine Verfassungsbestimmung verhindert.

Ein Rückzug der Initiative ist möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festlegt. Die gesetzlichen Fristen sehen vor, dass die Abstimmung spätestens am 27. September 2020 stattfinden muss. Der Termin müsste dann bis zum 27. Mai festgelegt werden. Bis dahin könnte die CVP die Initiative zurückziehen, sagte Thurnherr.

Dass das Parlament bis dahin Gesetzesänderungen beschlossen hat, ist nicht sicher, aber möglich. Die Vorlage dazu hat der Bundesrat bereits vor über einem Jahr ans Parlament geleitet. Bisher war sie wegen des ausstehenden Bundesgerichtsurteils sistiert. Nach der Sommerpause will der Bundesrat nun eine Zusatzbotschaft dazu vorlegen.

Diese soll die Anliegen der Volksinitiative thematisieren und die Hintergründe der falschen Informationen darlegen. Die Zusatzbotschaft ermögliche es dem Parlament, das Anliegen der Volksinitiative inhaltlich zu behandeln und einen Gegenvorschlag zu erarbeiten, schreibt der Bundesrat.

Der Bundesrat schlägt in seiner Gesetzesvorlage vor, dass die Behörden in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt würden sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren berechnen. Geschuldet wäre der tiefere Betrag.

Die Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» war im Februar 2016 knapp abgelehnt worden, mit 50,8 Prozent. Die Mehrheit der Kantone hatte zugestimmt. Das Bundesgericht schliesst nicht aus, das korrekte Informationen zu einem anderen Ausgang geführt hätten.

Mehr als zwei Jahre nach der Abstimmung hatte der Bundesrat darüber informiert, dass nicht wie in der Botschaft und in den Abstimmungsunterlagen angegeben rund 80'000 Zweiverdienerehepaare, sondern rund 454'000 von der Heiratsstrafe betroffen seien.

(SDA)

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