Flüchtlinge
Kommission will Schutzbedürftigen-Status ändern

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) will den Behörden ermöglichen, für Kriegsvertriebene den Status der Schutzbedürftigkeit anzuwenden. Deshalb schlägt sie eine Verschärfung beim Familiennachzug vor.
Publiziert: 24.01.2019 um 12:16 Uhr

Mit 6 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission einem Gesetzesentwurf zugestimmt und diesen in die Vernehmlassung geschickt, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Der Schutzbedürftigen-Status erlaubt es, grösseren Gruppen von Personen vorübergehend Schutz zu gewähren, ohne die Asylgesuche individuell zu prüfen. Bisher wurde er allerdings nicht angewendet - aus Sicht der SPK auch deshalb, weil Schutzbedürftige Anspruch auf sofortigen Familiennachzug haben.

Neu sollen Schutzbedürftige nun erst nach einer Frist von drei Jahren ein Gesuch auf Familiennachzug stellen dürfen. Damit würden für sie dieselben Regeln gelten wie für vorläufig aufgenommene Personen.

So könnte Kriegsvertriebenen vorübergehend Schutz gewährt werden, ohne dass das Asylsystem mit vielen individuellen Asylverfahren belastet werde, schreibt die Kommission. Die Minderheit ist der Ansicht, die Regelung würde die Integration erschweren.

Der Schutzbedürftigen-Status war in den 1990er Jahren geschaffen worden, als Personen aus den Kriegsgebieten im ehemaligen Jugoslawien in die Schweiz kamen. Viele waren zwar keine Flüchtlinge im Sinne der Flüchtlingskonvention, benötigten aber Schutz.

Der «Status S» sollte vor allem eine Überlastung des Systems verhindern. Die Schweiz konnte hohe Gesuchszahlen aber stets in den Regelstrukturen bewältigen, wie die Kommission im Bericht zur Vernehmlassung fest.

Dass der Schutzbedürftigen-Status im Parlament überhaupt zum Thema wurde, hängt mit der Kritik am Status der vorläufigen Aufnahme zusammen. Parlamentarier schlugen vor, den Status S als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen.

Der Bundesrat wies darauf hin, dass Personen mit Status S sofort Anspruch auf Familiennachzug haben und damit besser gestellt wären als vorläufig Aufgenommene. In der Folge beschlossen die Kommissionen von National- und Ständerat, das zu ändern. Sie stimmten einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) zu.

Wie für vorläufig Aufgenommene soll der Familiennachzug für Schutzbedürftige erst nach einer Frist von drei Jahren möglich sein - und nur dann, wenn die Familie keine Sozialhilfe und keine Ergänzungsleistungen bezieht sowie über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügt.

Ausserdem müssen die Gesuchsteller in einer Landessprache verständigen können oder zumindest die Bereitschaft zum Spracherwerb glaubhaft machen. Das gilt auch für ihre Ehegatten, die in die Schweiz nachfolgen wollen, nicht aber für Kinder unter 18 Jahren.

Welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen hätten, ist offen: Da der Schutzbedürftigen-Status bis heute noch nie angewendet worden sei, liessen sich dazu keine präzisen Angaben machen, schreibt die Kommission im Bericht zur Vernehmlassung.

Werde der Status S angewendet, dürfte dies tendenziell entlastend auf den Bundeshaushalt wirken, weil weniger individuelle Asylgesuche geprüft werden müssten. Die Anwendung könnte indes zu einem erhöhten Personalbedarf bei den kantonalen Migrationsbehörden führen.

Dass der Status nach der Verschärfung beim Familiennachzug angewendet würde, ist nicht sicher. Die Kommission weist im Bericht darauf hin, dass er mit gewissen Nachteilen und Schwierigkeiten verbunden sei. Nach fünf Jahren könnten die Schutzbedürftigen verlangen, dass ihr Asylverfahren wieder aufgenommen wird.

Das zeige, dass der Status zwar ein geeignetes Instrument sei, um in einer akuten Krisensituation rasch handeln zu können, als langfristige Folge aber einen Mehraufwand im Asylverfahren mit sich bringen könne, heisst es im Bericht.

Weiter weist die Kommission darauf hin, dass das vereinfachte Verfahren beispielsweise die Identifizierung von Personen erschweren könne, die sich Kriegsverbrechen zuschulden kommen liessen. Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung dauert bis zum 1. Mai.

Nicht mehr zur Debatte steht ein neuer Status anstelle der vorläufigen Aufnahme für Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, weil sie nicht individuell verfolgt werden, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, der Ständerat war dagegen. Nun werden lediglich Hürden für die Integration vorläufig Aufgenommener in den Arbeitsmarkt beseitigt.

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