Der Bundesrat hatte die Massnahme bereits im Mai angekündigt. Am Mittwoch hat er nun die Vernehmlassung eröffnet. Er begründet seinen Vorschlag damit, dass ältere Personen nach längerer Arbeitslosigkeit grosse Schwierigkeiten hätten, wieder eine Stelle zu finden.
Wenn sie ihren Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung verlören, müssten sie ihr Vermögen aufbrauchen, ihre AHV-Rente vorbeziehen und häufig auch ihre Altersguthaben aus der zweiten und der dritten Säule antasten, bevor sie Sozialhilfe erhielten, schreibt der Bundesrat. Die Sozialhilfequote der 60- bis 64-Jährigen sei von 2011 bis 2017 um 47 Prozent gestiegen - stärker als in allen anderen Alterskategorien.
Dem Problem will der Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen begegnen. Dazu gehört etwa eine spezielle Beratung für schwer vermittelbare Stellensuchende. Gelingt der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt trotzdem nicht, sollen die Überbrückungsleistungen (ÜL) einen gesicherten Übergang in die Pensionierung ermöglichen.
Anspruch haben Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren haben. Eine Überbrückungsrente erhält jedoch nur, wer mindestens 20 Jahre lang in die AHV eingezahlt hat - davon 10 Jahre unmittelbar vor der Aussteuerung. In diesen 20 Jahren muss ein Erwerbseinkommen in der Höhe von 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente erzielt worden sein.
Zudem muss er oder sie weniger als 100'000 Franken Vermögen haben. Für Ehepaare liegt die Schwelle bei 200'000 Franken. Selbstbewohntes Wohneigentum wird bei der Vermögensschwelle nicht angerechnet. Hingegen wird der Ertrag aus Wohneigentum bei der Berechnung als Einkommen angerechnet.
Die Überbrückungsleistung soll gleich berechnet werden wie eine Ergänzungsleistung. Ihre Höhe entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Mit Ausnahme des Betrages für den allgemeinen Lebensbedarf wird auf die Ansätze der Ergänzungsleistungen abgestellt.
Der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf wird gegenüber den Ergänzungsleistungen um 25 Prozent erhöht. Das sind aktuell 24'210 Franken, für Ehepaare 36'470 Franken. Damit würden auch die Krankheits- und Behinderungskosten abgegolten, die bei den Ergänzungsleistungen gesondert vergütet würden, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung.
Ausserdem sollen die Überbrückungsleistungen plafoniert werden, damit die Betroffenen weiterhin einen Anreiz haben, sich um eine Stelle zu bemühen. Die ÜL beträgt maximal das Dreifache des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL. Das sind für alleinstehende Personen 58'350 Franken und für Ehepaare 87'525 Franken. Die effektive Überbrückungsleistung werde in vielen Fällen tiefer sein, schreibt der Bunderat.
Die Überbrückungsleistungen finanziert der Bund. Der Bundesrat geht von Kosten für den Bundeshaushalt in der Höhe von rund 270 Millionen Franken pro Jahr aus, wenn sich das System eingependelt hat. Im ersten Jahr würden sich die Kosten auf 40 Millionen Franken belaufen.
Die Kosten für die Förderung der Wiedereingliederung älterer einheimischer Arbeitskräfte belaufen sich für den Bund in den Jahren 2020 bis 2022 auf rund 70 Millionen Franken. Damit der Bund den Wiedereinstieg älterer einheimischer Arbeitskräfte fördern kann, soll sein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Jahre 2020 bis 2022 erhöht werden.
Betroffen sei eine kleine Gruppe, doch diese sei in einer schwierigen Situation, sagte Sozialminister Alain Berset im Mai bei der Ankündigung der Massnahme. Durchschnittlich werden jährlich rund 2600 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren ausgesteuert. Nach der Einführungsphase werden nach Schätzung des Bundes jährlich etwas mehr als 5000 Personen Anspruch auf ÜL haben.
Die Überbrückungsrente ist Teil eines Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, auf das sich die Sozialpartner und der Bundesrat geeinigt hatten. Sie wollen damit erreichen, dass die Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich im Inland rekrutieren. Das sei eine Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterhin mittrage, schreibt der Bundesrat.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. September.
(SDA)