Frank A. Meyer
Zehn Jahre bis lebenslänglich

Publiziert: 08.04.2018 um 12:07 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:50 Uhr
Frank A. Meyer

Wie soll man Männer nennen, die dem Islamischen Staat dienten? Was sind Frauen, die sich der IS-Männerherrschaft hingaben?

Gängig ist der Begriff «IS-Kämpfer». Also Kämpfer?

Das Wort «Kämpfer» hat eine edle Vergangenheit: Von 1936 bis zu ihrer Niederlage 1939 fochten interna­tionale Brigaden in Spa­nien gegen den faschistischen Putschisten-General Franco und für die Republik. «Spanien-Kämpfer» nennt man seither diese freiwilligen Waffenbrüder der spanischen Demokraten. Sind auch die Männer und Frauen des Islamischen Staates – Kämpfer? Sich selbst bezeichnen die IS-Gefolgsleute als «Gotteskrieger» oder Dschihadisten.

Seit der Niederlage des IS sind 5000 europäische Gotteskrieger in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Wie soll nun ein europäischer Rechtsstaat mit diesen erklärten Feinden der westlichen Zivilisation verfahren?

Er muss ihnen angedeihen lassen, was sie hassen: den Rechtsstaat, also faire Prozesse. Sie gehören vor Gericht!

Die Frage freilich ist: Als was gehören sie vor Gericht? Als Unterstützer der in ganz Europa verbotenen Organisation Islamischer Staat? Dafür wäre nach schweizerischem Recht das höchste Strafmass fünf Jahre Gefängnis. Ist das zu viel oder zu wenig?

Um das zu beurteilen, muss man wissen, was diese Männer und Frauen taten: Die europäischen Komplizen halfen dem Islamischen Staat bei ­seinem Eroberungsfeldzug, der ein ­eigentlicher Mordzug war, eine nicht abreissende Schlächterei unter den Menschen, die unterworfen wurden, vom Verbrennen Gefangener bei lebendigem Leib und Köpfen mit dem Messer bis zum Versklaven und Vergewaltigen von Schulmädchen und Frauen.

So lautete das Programm des IS. Es wurde – im Netz für jeden sichtbar – dokumentiert: Bilder grausamsten Mordens mit prahlerischen Tätern, in der Hand die abgetrennten Köpfe der Opfer – zum Beweis für die Triumphe des Islamischen Staates.

Das Abschlachten von Wehrlosen war der Stolz dieser Armee des Schreckens. Die Welt sollte erzittern. Die westliche ganz besonders. Diesem Zweck dienten die professionell inszenierten Videos zum Liken und Teilen und Herunterladen. Sie dienten Werbezwecken.

Das Werben war erfolgreich, wie die Zahl von 5000 Rückkehrern belegt. All jene meist jungen Leute, die dem IS aus Europa zuströmten, hatten sich begeistern lassen durch menschenverachtende, durch monströse Verbrechen, die sie auf ihrem Smartphone, Tablet und Laptop geniessen konnten. Ja, sie genossen die sadistischen Orgien!

Durch die Bilder aus der IS-Hölle animiert, wollten sie mittun, die jungen Männer wie die jungen Frauen, mithelfen, andere Männer und Frauen, sogar Kinder zu foltern, zu versklaven, zu töten – alles möglichst grausam, wie sie es gesehen hatten auf den für jeden offenen Kanälen der digitalen Kommunikation.

Sie wollten mitmorden, mitschlachten, mitfoltern.

Deshalb geht es nicht mehr nur – wie es das Schweizer Gesetz vorsieht – um Mitgliedschaft bei der verbotenen Gruppierung Islamischer Staat, nicht mehr nur um personelle und mate­rielle Unterstützung des IS, nicht mehr nur um Taten, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren zu ahnden sind.

Es geht um Beihilfe zu Mord, zu Folter, zu Versklavung. Höchststrafe in der Schweiz: zehn Jahre bis lebenslänglich.

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