Ich habe gelesen, dass ab 2018 in der EU alle neuen Autos mit dem Notrufsystem «eCall» ausgerüstet sein müssen. Gilt das auch in der Schweiz? Und muss das System bei älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden? Françoise Muller, Lausanne VD
In der EU ist «eCall» für Autos vorgeschrieben, deren Typenzulassung nach dem 31. März 2018 erfolgte. Bei Modellen, deren Typengenehmigung vor diesem Datum erfolgte, ist das System nicht zwingend. Die Schweiz als Auto-Importland übernimmt die Zulassungsrichtlinien der EU. Mit Hilfe von «eCall» sollen Rettungsdienste bei einem Unfall automatisch verständigt werden. Die EU erhofft sich so kürzere Rettungszeiten und jährlich bis zu 2500 weniger Verkehrstote. Und so funktioniert «eCall»: Werden zum Beispiel die Airbags ausgelöst, stellt das System über eine im Auto integrierte SIM-Karte europaweit eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her.
Auch manuell auslösbar
Automatisch wird ein Datenpaket zum Unfall übermittelt. Dieses beinhaltet etwa Zeitpunkt des Crashs, Standort des Autos oder Fahrtrichtung. Zudem wird eine Sprechverbindung hergestellt, so dass die Leitstelle mit den Insassen kommunizieren kann. Ein «eCall» lässt sich auch per Knopfdruck manuell auslösen, etwa von einem Unfallzeugen. Wer möchte, kann auch nachrüsten: Bosch bietet beispielsweise mit dem Unfallmeldestecker (UMS) eine Lösung an. Der UMS für den Zigarettenanzünder ist mit Beschleunigungssensoren ausgerüstet und funktioniert in Kombination mit einer App fürs Smartphone.
Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.
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