Knapp ein Jahr nach der Irrfahrt eines Rentners mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fussgängerzone in Bad Säckingen (D) an der Rheingrenze zum Kanton Aargau hat am Dienstag der Prozess gegen den heute 85-Jährigen begonnen.
Der Mann legte zum Prozessauftakt am Amtsgericht in Bad Säckingen ein Geständnis ab. Er könne nur hoffen, dass die Opfer und deren Angehörige ihm verzeihen, liess er über seinen Anwalt erklären.
«Es wäre besser gewesen, wenn ich den Unfall nicht überlebt hätte», gibt der Angeklagte über seinen Anwalt zu Protokoll. Er selbst habe nicht die Kraft, sich selbst vor Gericht zu äussern. Der Unglücksort ist nur wenige Meter vom Gericht entfernt.
Autopedale verwechselt
Das Unglück hatte sich an einem warmen Samstag Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Die Stadt am Rhein liegt direkt gegenüber der Aargauer Gemeinde Stein.
Der Rentner verwechselte gemäss Anklage beim Wenden auf der Parkplatzsuche im Innenstadtverkehr Gas und Bremse seines Automatikautos. Der Wagen schoss in die Menschenmenge.
Das Auto war mit mindestens 40 km/h durch die Fussgängerzone gefahren, wie die Staatsanwältin sagte. Im Wagen sassen der Rentner, auf dem Beifahrersitz die Ehefrau sowie auf der Rückbank die damals 36 Jahre alte Enkelin.
Wie im Alptraum
«Es war wie ein Alptraum», erinnerte sich die junge Frau, die in dem Prozess als Zeugin auftrat. Grosseltern und Enkelin hatten in der Stadt gemeinsam Mittagessen gehen wollen. «Wir haben uns alle darauf gefreut."
Plötzlich sei ein Fahrradfahrer mit dem Auto kollidiert. Der Grossvater habe Panik bekommen und auf das Gaspedal getreten. «Er war starr vor Schock. Ich habe Schreie gehört und nur gehofft, dass das Auto bald stoppt.» Der Angeklagte besass gemäss Anwalt seit 1965 den Führerschein und war seither stets unfallfrei unterwegs gewesen.
«Die Menschen hatten keine Chance, auszuweichen», sagte ein Polizeibeamter, der als einer der ersten Helfer vor Ort war. Die Innenstadt war damals, an einem Samstagmittag im Frühling, gut besucht gewesen.
Bis zu fünf Jahre Haft
Der 85-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gemacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt.
Dem Mann drohen bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Bei fahrlässiger Körperverletzung sind es bis drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Den Führerschein musste er gleich nach dem Unfall abgeben.
Das Amtsgericht verhandelt kommende Woche weiter. Das Urteil könnte im Laufe des Monats gesprochen werden.