Vollverschleierte Frauen - wegen der Kälte erlaubt Österreich Ausnahmen vom Verhüllungsverbot. (Symbolbild)
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Seit dem 1. Oktober 2017 muss eigentlich jede Person das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn zeigen. Das zielt unter anderem auf islamische Frauen, die Burka oder Nikab tragen.
Das Gesetz habe aber Ausnahmen wie eisige Temperaturen vorgesehen, hiess es weiter. Ein konkreter Wert sei nicht angegeben. «Da ist das Fingerspitzengefühl der Beamten gefragt.»
Generell gebe es wenig Ärger und entsprechend wenig Anzeigen rund um das Burkaverbot, das die Integration fördern soll. Auch die Touristen aus dem arabischen Raum würden Verständnis zeigen. (SDA)