Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat Russland wegen mehrfacher Verletzung der Versammlungsfreiheit verurteilt. Dabei ging es um Mahnwachen und Märsche zwischen 2009 und 2012.
Diese wurden von den Veranstaltern entweder abgesagt oder aber hatten Festnahmen und Strafverfahren zur Folge, wenn sie wie ursprünglich geplant durchgeführt wurden.
Mit ihren strengen Auflagen hinsichtlich Ort, Zeitpunkt und Art von Demonstrationen hätten die russischen Behörden den Zweck von Protesten untergraben, stellten die Strassburger Richter am Dienstag einstimmig fest. Die Eingriffe seien «in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig» gewesen. (Beschwerde-Nr. 57818/09 u.a.)
Erst vergangene Woche war Russland von dem Strassburger Gericht für die wiederholte Festnahme des Oppositionsführers Alexej Nawalny bei Demonstrationen kritisiert worden. Der Gerichtshof hielt dies nicht für Einzelfälle und warnte vor einem abschreckenden Effekt, der eine offene politische Debatte verhindern könnte. (SDA)