Das Augsburger Amtsgericht entschied am Freitag nach einer Vernehmung, dass Förster zunächst inhaftiert bleibt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Anfangs hatte es nur geheissen, dass gegen Förster wegen Verdachts der Körperverletzung ermittelt wird. Er soll heimlich Sex mit einer Prostituierten gefilmt und bei einem anschliessenden Streit die Frau verletzt haben.
Diese Vorwürfe der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und der vorsätzlichen Körperverletzung sind ebenfalls Teil des nun vollzogenen Haftbefehls. Neu kam der Besitzes kinderpornographischer Schriften dazu.
Försters Anwalt Walter Rubach wollte sich zu dem neuen Vorwürfen zunächst nicht äussern.
Die Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und weitere Ermittlungen hätten den dringenden Verdacht auf die neuen Straftaten ergeben, sagte dagegen Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. «Im Hinblick auf die weiter laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen, dem Haftbefehl zu Grunde liegenden Sachverhalten erteilt."
Immunität aufgehoben
Ende November hatte Förster als Konsequenz der Ermittlungen seinen Rückzug aus der Politik erklärt. Daraufhin war er aus der SPD ausgetreten, in der er seit 1984 Mitglied war, und hatte die Niederlegung seines Mandates im bayerischen Parlament zum Jahresende angekündigt.
Bei der letzten Plenarsitzung des Jahres in dieser Woche war Förster aber bereits nicht mehr anwesend. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte Förster auch seinen Posten als Vize-Vorsitzender des Europa-Ausschusses im Parlament ruhen lassen.
Der Festnahme Försters war am Mittwochabend eine kurzfristige Aufhebung der Immunität des SPD-Politikers auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Bis zur Aufhebung der Immunität durfte sie nur eingeschränkt arbeiten. (SDA)