Als ein Berliner Musikhändler eine Querflöte und eine Klarinette für rund 9000 Euro verkauft, übertritt er eine Grenze.
Denn seine Kunden sind nicht irgendwelche Private aus Asien, sondern Nordkoreaner. Rechnungsadresse: Pjöngjang. Nach Nordkorea darf wegen eines UN-Embargos aber vieles nicht geliefert werden – darunter auch «hochwertige Musikinstrumente».
Der Musikhändler denkt sich nichts beim Verkauf 2015. Doch bald ruft der Verfassungsschutz an, Zollfahnder schauen vorbei, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es drohen fünf Jahre Haft.
«Hätte ein Orchester oder eine andere staatliche Einrichtung aus Nordkorea bei uns einen Satz Instrumente bestellt, hätten wir den Auftrag nicht angenommen», sagt Geschäftsführer Andreas Schmucker dem «Tagesspiegel». Gemäss der Zeitung hat sich inzwischen herausgestellt, dass die Klarinette und die Querflöte wohl für die Nordkoreaner-Botschaft in Moskau bestimmt war.
Zwei Jahre lang ermittelten die deutschen Behörden. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt – «mangels hinreichenden Tatverdachts».