Die Entlassung des 55-Jährigen nach zehn Tagen sei gegenüber der Haftanstalt Neumünster verfügt worden, erklärte die Behörde. «Über seinen derzeitigen Aufenthaltsort werden keine Angaben gemacht», hiess es weiter. Vor dem Gefängnis in Neumünster warteten zahlreiche Journalisten auf Puigdemont.
Der 55-Jährige verliess am Mittag nach zehn Tagen die Haftanstalt in Neumünster, vor der zahlreiche Journalisten auf ihn warteten. Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte zuvor die sofortige Freilassung Puigdemonts angeordnet, nachdem er seine Kaution hinterlegt und seinen künftigen Aufenthaltsort in Deutschland mitgeteilt hatte.
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hatte eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien am Donnerstagabend wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder zwar gebilligt, den damit verbundenen Haftbefehl gegen Auflagen, darunter die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75'000 Euro, aber ausgesetzt. Einen Auslieferungshaftbefehl wegen des von der spanischen Justiz ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Rebellion lehnte das Oberlandesgericht ab.
«Mit Hoffnung und Optimismus in die Zukunft blicken»
In der Nacht auf Freitag wurde auf dem Twitter-Account von Carles Puigdemont ein Tweet abgesetzt. Darin zu lesen – eine kämpferische Ansage: «Wir müssen mit Hoffnung und Optimismus in die Zukunft blicken, weil wir das Recht dazu haben. Wir haben das Recht, nicht unserer Zukunft beraubt zu werden. unsere Zukunft nicht zu stehlen. Wir müssen Haltung bewahren und nicht einknicken.»
Puigdemont war am 25. März kurz nach seiner Einreise aus Dänemark von der schleswig-holsteinischen Polizei an einer Autobahnraststätte festgenommen worden. Grundlage war ein von einem Gericht in Madrid erneuerter europäischer Haftbefehl. Seitdem befand sich Puigdemont in Neumünster in Gewahrsam. Am Freitag hinterlegte er laut Staatsanwaltschaft die Kaution und teilte seinen künftigen Aufenthaltsort in Deutschland mit.Die Generalstaatsanwaltschaft hatte nach einer eigenen Prüfung der Situation am Dienstag einen Auslieferungshaftbefehl auf Grundlage der spanischen Vorwürfe beim Oberlandesgericht eingereicht. Die Richter entschieden dann am Donnerstagabend, dass diese nach deutschem Recht nur teilweise zulässig seien. Das Puigdemont im Zusammenhang mit Rebellion zur Last gelegte Verhalten sei hierzulande nicht strafbar, teilten sie zur Begründung mit. (SDA/rad)