Das entschieden die Ermittlungsrichter bereits Ende März, wie der Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus Justizkreisen bestätigt wurde. Die Anfrage sei ans Justizministerium weitergeleitet worden, um sie ans EU-Parlament zu übermitteln. Falls das Parlament die Immunität aufhebt, könnten die Ermittler Le Pen zu den Vorwürfen befragen und möglicherweise ein Verfahren gegen sie einleiten.
Vorladung vor wenigen Wochen
Die Justiz prüft schon länger, ob aus Parlamentsmitteln bezahlte Assistenten von EU-Abgeordneten von Le Pens Front National (FN) in Wahrheit für die Partei tätig waren.
Die FN-Chefin und Präsidentschaftskandidatin war vor wenigen Wochen von den Ermittlungsrichtern vorgeladen worden. Sie weigerte sich aber, der Vorladung während des laufenden Präsidentschaftswahlkampfs nachzukommen. Wegen ihrer parlamentarischen Immunität als EU-Abgeordnete kann die Justiz sie nicht zu der Befragung zwingen. (SDA)