Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen
EU verlängert Krim-Sanktionen

Die EU-Aussenminister haben die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland einverleibte Schwarzmeer-Halbinsel Krim beschlossen. Kreuzfahrtschiffe aus der EU dürfen damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen.
Publiziert: 19.06.2017 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:35 Uhr
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Die EU verlängert die Sanktionen gegen die russische Schwarzmeer-Halbinsel Krim.
Foto: Vadim Ghirda

Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2018 gültig bleiben. Diese treffen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Krim, wie die EU am Montag am Rande eines Aussenministertreffens in Luxemburg mitteilte.

Auf EU-Seite steht bis Ende Juli auch noch eine Entscheidung über die auslaufenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland an. Es gilt als sicher, dass auch sie verlängert werden.

Vereinbarungen von Minsker Friedensabkommen noch nicht erfüllt

Die Staats- und Regierungschefs hatten sich 2015 darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist bislang nicht der Fall.

Mit den Sanktionen soll der russische Präsident Wladimir Putin dazu bewegt werden, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt. (SDA)

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