Ein Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) macht Gegnern des Brexits Hoffnung. Die britische Regierung könnte nach Einschätzung des Generalanwalts beim EuGH, Manuel Campos Sanchez-Bordona, die Absichtserklärung zum Austritt aus der Europäischen Union einseitig zurücknehmen, wie der Anwalt am Dienstag in Luxemburg sagte:
O-Ton: «Wenn ein Mitgliedsstaat den Europäischen Rat über seine Absicht informiert hat, aus der Europäischen Union auszutreten, dann erlaubt Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union den einseitigen Widerruf dieser Ankündigung. Und zwar bis zu jenem Zeitpunkt, da das Austritts-Abkommen formal beschlossen ist, vorausgesetzt, dass der Widerruf in Übereinstimmung mit den Verfassungsforderungen des Mitgliedslandes erfolgte, dass der Wiederruf dem Europäischen Rat formal korrekt angezeigt wurde und keine missbräuchliche Praxis vorliegt.»
Unterdessen lief im britischen Unterhaus in London lief die Debatte an, die am 11. Dezember in die Abstimmung über das Brexit-Abkommen von Premierministerin Theresa May mit der EU münden soll. Es ist offen, ob Mays Minderheitsregierung - hier Archivbilder - dafür eine Mehrheit gewinnt. Bei einer Niederlage droht am 29. März 2019 ein ungeregelter EU-Austritt. Finanzexperten bekräftigten erneut Warnungen vor grösseren wirtschaftlichen Schäden im Fall eines Austritts ohne Abkommen.