Zu den Urteilsgründen äussert sich der Erste Senat in Karlsruhe aktuell in einer ausführlichen mündlichen Begründung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.
Aktuell gibt es im Fach Humanmedizin 62'000 Bewerber für knapp 11'000 Studienplätze. Deshalb gilt ein sogenannter Numerus Clausus: 20 Prozent der Studienplätze werden zentral über die Abiturnote vergeben, 20 Prozent über Wartezeiten und 60 Prozent über unterschiedliche Kriterien der jeweiligen Hochschulen. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle.
Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben - etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern. (SDA)