Überraschung in der Türkei: Präsident Recep Tayyip Erdogan kündigte am Mittwoch vorgezogene Neuwahlen an. Eigentlich sind die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf den November 2019 angesetzt, doch nun müssen die Türken früher an die Urne. Konkret: am 24. Juni 2018.
Darauf habe er sich am Mittag bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der ultrarechten Partei MHP, Devlet Bahceli, geeinigt.
Erdogan nannte als Gründe unter anderem die Situation in den Nachbarländern Irak und Syrien, sowie die Notwendigkeit, wirtschaftspolitische Entscheidungen zu treffen.
Reaktion auf Opposition
Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen würden die schrittweise Einführung eines Präsidialsystems abschliessen, für das im April 2017 eine knappe Mehrheit der Türken per Referendum gestimmt hatte. Erdogan, der sich als Staatspräsident wiederwählen lassen will, würde bei einem Erfolg deutlich mehr Macht erhalten.
Der Präsident reagierte mit seinem Vorschlag auf den Vorstoss des Chefs der ultranationalistischen Partei MHP, Devlet Bahceli, vom Vortag, die Wahl vorzuziehen. Die MHP ist formell Oppositionspartei, Bahceli unterstützt Erdogans islamisch-konservative Regierungspartei AKP jedoch seit langem. Zur Parlamentswahl wollen AKP und MHP in einem Wahlbündnis antreten.
Bahceli hatte am Dienstag den 26. August als Wahltermin vorgeschlagen. Der MHP-Chef und Erdogan besprachen sich daraufhin am Mittwoch etwa eine halbe Stunde lang, bevor Erdogan vor die Presse trat. Die AKP hatte Gerüchte über eine vorgezogene Wahl bislang immer zurückgewiesen.
Kritik an Ausnahmezustand
Sollte der Ausnahmezustand wie erwartet am Mittwoch um weitere drei Monate verlängert werden, würden die Wahlen damit im Notstand abgehalten werden. Erdogan hatte den Ausnahmezustand nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 verhängt, für den die Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen verantwortlich macht.
Das Kabinett hatte am Dienstag trotz internationaler Kritik eine erneute Verlängerung um drei Monate beschlossen. Voraussichtlich wird das Parlament, in dem die AKP eine Mehrheit hat, an diesem Mittwoch auch zustimmen.
Unter dem Ausnahmezustand sind Grundrechte eingeschränkt und Erdogan kann weitestgehend per Dekret regieren. Diese Dekrete sind nicht vor dem Verfassungsgericht anfechtbar. Am Montag hatte die CHP in landesweiten Protesten eine Aufhebung des Ausnahmezustands gefordert. (SDA)