Eskalation zwischen FCZ- und FCB-Chaoten Sicherheitschef: «Hoffe nicht, dass es Tote gibt»

  • Aktualisiert am 19.01.2012
  • Interview: Thomas Renggli
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Nach dem Showdown FCZ – FCB kam es in Zürich zu üblen Gewaltszenen. Ulrich Pfister, Sicherheitschef des Schweizerischen Fussballverbands, nimmt Stellung.

BLICK: Was haben Sie gedacht, als Sie die Szenen nach dem Schlusspfiff im Letzigrund gesehen haben?
Ulrich Pfister:
Es ist schade und unverständlich, dass einzelne Chaoten ein Fussballfest auf diese Weise stören. Dabei spreche ich von beiden Seiten. Denn auch aus der FCZ-Südkurve stürmten Leute auf die Tartanbahn. Dort hat die Selbstregulierung für einmal gegriffen. Aber nochmals: Was passiert ist, ist absolut inakzeptabel.

Es wurden aus dem Gästeblock gezielt Petarden in den Familiensektor abgefeuert.
Die Leute, die das gemacht haben, sind für mich Verbrecher. Sie haben keinen Respekt und keine Skrupel.

Für ähnliche Vorfälle vor einem Jahr im St. Jakob-Park wurde der FCZ mit zwei Geisterspielen bestraft. Muss der FCB mit ähnlichen Sanktionen rechnen?
Kein Kommentar. Ich bin derjenige, der das Strafverfahren eröffnet – unter Einbezug der Stellungsnahmen der Klubs. Das Urteil fällt die Disziplinarkommission. Bei uns gilt das Prinzip der Gewaltentrennung.

Seit Januar 2007 ist in der Schweiz das Hooligangesetz in Kraft. Trotzdem hat sich das Sicherheitsproblem verschärft. Weshalb?
Ich bin nicht der Meinung, dass es sich verschärft hat. Es hat sich verlagert. In den Stadien haben wir die Situation relativ gut im Griff – abgesehen von betrüblichen Einzelfällen. Die Randale findet nun aber auf dem Weg zum Stadion statt. Drei Faktoren sind entscheidend: Gruppendynamik, Anonymität, Alkohol.

Die Hooligan-Datenbank ist ein Mittel zur Registrierung der Übeltäter. Weshalb klappt ihr Einsatz noch nicht richtig?
Der Prozess ist erst im Gange. Erst jetzt besitzen die Klubs das Recht, von der Polizei die Daten der Hooligans einzuholen. Und jede Liste ist nur so gut wie ihr Inhalt.

Stehen die Klubs einer konsequenten Umsetzung im Weg?
Sagen wir es so: Es bedarf auf jeder Stufe Mittel zur Verbesserung. Wir vom Verband, aber auch die Liga und die Klubs, sind gefordert. Natürlich betrifft dies auch die Behörden.

Alle Klubs beschäftigen Sicherheitschefs und Fanarbeiter. Sind diese Leute überfordert?
Das Problem ist der unterschiedliche Ausbildungsstand. Einige Klubs beschäftigen professionelle Sicherheitschefs, einige Teilzeitkräfte und wieder andere reine Laien. Das muss sich ändern.

In den Top-Ligen von England und Deutschland wären ähnliche Szenen undenkbar. Wieso?
Bezüglich England gebe ich Ihnen recht. Aber in Deutschland nehmen die Zwischenfälle wieder zu – vor allem, was Pyros betrifft. Gewaltexzesse in den Stadien sind aber auch dort selten. Das liegt an den unterschiedlichen Mitteln. Denn im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz die Bereitschaft der Polizei, auch in den Stadien einzuschreiten, praktisch nicht vorhanden. Man muss auch sehen, dass es in England zuerst einige tragische Zwischenfälle brauchte, bis sich die Situation besserte.

Muss es auch in der Schweiz zuerst Tote geben?
Ich hoffe es nicht.

Hinweis: Das ganze Interview lesen Sie im BLICK!

Das Hooligan-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2007 ist in der Schweiz das «Hooligangesetz» in Kraft. Dieses sieht fünf Massnahmen vor: Hooligan-Datenbank, Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam, Ausreisebeschränkung. Drei dieser Mittel – Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam – greifen allerdings in die kantonale Polizeihoheit ein und stehen damit im Widerspruch zur Bundesverfassung. Deswegen gilt das Hooligan- gesetz vorerst nur befristet, bis Ende 2009. Es soll aber dank der Zusammenarbeit der Kantone weitergeführt werden. Aus Datenschutzgründen ist die nationale Hooligan-Datenbank, die künftig auch auf städtischer Ebene umgesetzt werden soll, umstritten. Die Opposition kommt vor allem aus linken Kreisen.

T.R.

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