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Das Zwangsmassnahmengericht in Genf rechtfertigt seine Entscheidung mit der Gefahr von Absprachen zwischen Vize-Präsident Islam Satujew, der ebenfalls in U-Haft sitzt, und Bulat Tschagajew selber.
Tschagajews Anwalt Jacques Barillon erklärte, dass er und sein Mandant jederzeit einen Antrag auf Freilassung stellen könnten. Man sei nun daran, die Situation zu analysieren.
Während eines langen Plädoyers am Freitag, hat Barillon laut «Le Matin» Gegenmassnahmen zur U-Haft seines Mandanten vorgeschlagen: Tschagajew würde seinen Pass hinterlegen, eine elektronische Fussfessel tragen und unter Hausarrest bleiben.
Doch Staatsanwalt Yves Bertossa forderte zusätzlich eine Kaution in der Höhe von 5 Millionen Franken, so Barillon. Und dies sei Tschagajew zuviel, weil er die Löhne der «kleinen Angestellten von Xamax» zahlen wolle, sagte der Anwalt weiter.
Nächste Woche werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie es mit dem Fall weitergeht. Tschagajews Anwalt ist zudem der Ansicht, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Der Tschetschene sei ja bereits vor der Justiz erschienen.
Dem ebenfalls seit Donnerstag in Untersuchungshaft sitzende Satujew wirft die Neuenburger Staatsanwaltschaft Misswirtschaft vor. Genf und Neuenburg seien im stetigen Kontakt, um das Vorgehen zu koordinieren, hiess es von den Staatsanwaltschaften.
Tschagajew selber fühlt sich derweil verraten. «Leute, denen er vertraute, haben sich im Laufe der Monate aus dem Staub gemacht», so Barillon bei einer kurzen Stellungnahme am Freitag.
Der Tschetschene, der Xamax erst im vergangenen Mai übernommen hatte, sieht sich als Opfer einer Lynchjustiz. Er glaube nicht mehr an die Gerichte. Er habe wirklich etwas aufbauen wollen in der Schweiz. «Seine Kinder gehen schliesslich hier zur Schule», bemerkte Barillon, der davon sprach, dass sein Mandat rund 12 Millionen Franken in Xamax investiert hat. (wst/SDA)
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