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Die Ausschreitungen vom 17. Mai 2009 beim letzten Aufeinandertreffen zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel kommt die Vereine teuer zu stehen. Beide Teams müssen ein Geisterspiel austragen.
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League verhängte zudem eine Geldstrafe von 80000 Franken gegen den Schweizer Meister und hält in ihrem Urteil fest, dass beide Klubs die Vorfälle nicht bestreiten.
Festgestellt wurden unter anderem ein massiver Einsatz von Pyro-Artikeln durch Gäste- und Heimfans, ein absichtliches und gezieltes Abfeuern von Leuchtraketen vom Gästesektor aus in einen Sektor mit Heimfans und aufs Spielfeld, das Überklettern und Einreissen von Abschrankungen sowie das Betreten der Tartanbahn durch Fangruppierungen beider Seiten.
Beide Klubs haften gemäss den reglementarischen Bestimmungen kausal für das ungebührliche Verhalten ihrer Anhänger, der FC Zürich zudem für ein Organisationsverschulden. Gegen die Urteile der DK kann innert fünf Tagen Rekurs eingereicht werden. (Si/sim)