Fussballer Stanic wieder beim Rasen erwischt Nichts gelernt: Jetzt droht ihm Knast

  • Publiziert: 11.11.2009, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Benny Epstein, Anna Vonhoff und Viktor Dammann

Blitz! Mit 132 km/h statt erlaubten 80 rasselt Ex-FCZ-Star Kresimir Stanic (24) in die Radarfalle in einem Tunnel im Kanton Nidwalden. Drei Tage nachdem er für einen fürchterlichen Verkehrsunfall verurteilt wurde.

Der erste Fall. «Es wird mir nie mehr passieren», beteuert Stanic mit schwacher Stimme. Es klingt ehrlich, als er am 11. Februar vor dem Zürcher Bezirksgericht spricht. Er muss sich für den Unfall vom 17. September 2007 verantworten.

Damals rasiert das Stürmer-Talent in Dübendorf mit seinem KIA Sorento sechs Metallpfosten einer Kettenabschrankung, fährt weiter und kracht in Zürich mit Tempo 110 in einen Findling. Sturzbesoffen, voll mit Wodka Red Bull. Stanic ist schwer verletzt, seine vielversprechende Karriere futsch. Danach darf er beim FCZ als U16-Assistenztrainer und auf der Geschäftsstelle arbeiten. Daneben engagiert er sich in der Suchtprävention.

Staatsanwalt Jürg Boll glaubt Stanics Worten, sagt: «Er ist überdurchschnittlich einsichtig.» Das milde Urteil: Eine bedingte Geldstrafe von 12 000 Franken und 1000 Franken Busse.

Der zweite Fall. Drei Tage nach dem Urteil wird Stanic zum Wiederholungstäter. Er weilt mit den U16-Junioren des FCZ im Trainingslager in Tenero TI, muss wegen eines privaten Problems dringend nach Zürich. Bei Hergiswil passierts – bei 132 km/h statt 80.

Tags darauf meldet sich Stanic bei der Polizei und bei der FCZ-Klubführung. Sportchef Fredy Bickel: «Wir entschieden nach langem Überlegen, Kresimir noch eine allerletzte Chance zu geben.» Ein Junioren-Trainer als Wiederholungstäter im Strassenverkehr? «Wir verurteilen die Vorfälle, aber Kresimir ist ein hervorragender Trainer und hat im Büro die besten Zeugnisse.»

Stanic könnte hinter Gitter landen

Keine Gnade wird das Gericht zeigen. Seine krasse Tempo-Überschreitung ist eine grobe Verkehrsregelverletzung. Stanics Aussage bei «10vor10», er sei bei der rasenden Tunnelfahrt lediglich «unaufmerksam» gewesen, könnte als völlige Uneinsichtigkeit ausgelegt werden. Mögliche Sanktionen: Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Raser-Fahrt könnte den Ex-Fussballer hinter Gitter bringen. Abgesehen von der neuen Strafe wird jetzt wohl die bedingte Geldstrafe von 12 000 Franken vom ersten Fall fällig.

Ob Staatsanwalt Jürg Boll für den Rückfall-Raser eine Haftstrafe beantragt, ist offen. Boll: «Ich will mich zurzeit nicht zu diesem Verfahren äussern.»
Weniger dramatisch siehts Stanic-Anwalt Carlos Häfeli: «Nach meiner Definition ist er kein Raser, sondern nur ein Schnellfahrer.» Wie bitte? «Er wollte schliesslich keine Drittpersonen verletzen. Wir prüfen, ob der Blitzer rechtmässig ist.»

«Wir sind enttäuscht, dass er rückfällig geworden ist.»

Den Führerschein ist Stanic vorerst los, Präventions-Aufträge ebenso. Marc Caprez, Sprecher der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich: «Seine Glaubwürdigkeit ist gefährdet, über eine weitere Zusammenarbeit müssen wir erst nachdenken.»

Für die Strassenopfer-Stiftung «RoadCross» ist Stanic kein Thema mehr. «Wir haben einen Präventionsanlass mit ihm gemacht. Er war unzuverlässig, hat sich nie zurückgemeldet», so Sprecherin Sabine Jurisch. «Er schien die Sache nicht ernst genug zu nehmen. Wir sind enttäuscht, dass er rückfällig geworden ist.» Stanic selber war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.