Hooligans machen die Klubs arm

  • Aktualisiert am 03.01.2012
Am 13. Mai 2006 mussten die Polizei bei den Ausschreitungen in Basel mit einem Grossaufgebot eingreifen.- Keystone

LAUSANNE - Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden: Kantone dürfen Sportvereine für Polizei-Einsätze bei Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten.

Die beiden Neuenburger Klubs Neuchâtel Xamax (Fussball) und La Chaux-de-Fonds (Eishockey) hatten sich gegen die gängige Praxis in ihrem Kanton beschwert. Gemäss der kantonalen Verordnung von 2008 müssen die Klubs bei drohenden Ausschreitungen von Hooligans 80 Prozent der Kosten für Polizei-Sondereinsätze übernehmen.

Der Tarif kann auf 60 Prozent reduziert werden, wenn der Verein selber Massnahmen gegen gewalttätige Aktionen von Fans ergreift. Gratis ist für die Klubs ein Basis-Dispositiv der Polizei mit 12 Patrouillen à zwei Mann bei «Null-Risiko-Spielen».

Leeren Hoolingans die Vereinskassen?

Die beiden Vereine hatten vor dem Bundesgericht argumentiert, dass das neue Reglement die Wirtschaftsfreiheit verletze. Durch die Pflicht zur Kostenbeteiligung sei die Existenz der Klubs gefährdet. Gemäss den Lausanner Richtern ist aber nicht erwiesen, dass ihr wirtschaftliches Überleben in Frage gestellt ist.

Xamax-Präsident droht mit Rücktritt

Angesichts des hängigen Rechtsstreits hatten der Kanton Neuenburg und Xamax letztes Jahr eine provisorische Vereinbarung über die Sicherheitskosten getroffen. Xamax-Präsident Sylvio Bernasconi droht mit seinem Rücktritt, falls der Fussballklub nun tatsächlich einen Teil der Sicherheitskosten übernehmen muss.

«Es gibt eine Wirtschaftskrise, Sponsoren ziehen sich zurück, man muss aufhören, den Klubs weitere Kosten aufzubürden», meinte er heute. (Si/gwy)

Holt ihn Xamax-Boss Bernasconi an den Neuenburgersee?- Keystone

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