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Die Berufung sei nicht zulässig, hiess es von Seiten des Weltverbands FIA.
Artikel 152 des International Sporting Codes besagt, dass Durchfahrtsstrafen durch eine Berufung nicht anfechtbar seien.
Der Brite war nach dem Rennen in Spa vor zwei Wochen nachträglich mit der Strafe belegt worden, nachdem er in einer Schikane abgekürzt und sich damit einen Vorteil gegenüber dem Finnen Kimi Räikkönen verschafft haben soll.
Die Rennkommissare hatten Hamilton danach eine 25-Sekunden- Zeitstrafe aufgebrummt mit der Begründung, der Silberpfeil-Pilot habe sich durch das Abkürzen einen Vorteil verschafft. Dadurch war er auf den dritten Platz hinter Massa und BMW-Sauber-Pilot Nick Heidfeld auf den dritten Platz zurückgefallen.
Hamiltons Rennstall McLaren-Mercedes hatte gegen das Urteil Einspruch eingelegt.
Hamilton führt damit im Gesamtklassement weiterhin nur mit einem Punkt vor Ferrari-Pilot Felipe Massa. (Si/msc)