CIA-Affäre: OSZE unterstützt SonntagsBlick
Günter Hack | Aktualisiert um 17:41 | 19.01.2006
Wien, 19. Januar 2006.
Miklos Haraszti, Beauftragter für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat heute die Bundesräte Samuel Schmid und Christoph Blocher brieflich dazu aufgerufen, «alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Vorgehen der Justiz gegen den SonntagsBlick abzumildern».
Haraszti forderte die Schweizer Regierung ausserdem dazu auf, das Strafrecht zu ändern. Es sei nicht mehr zeitgemäss, dass staatliche Geheimhaltungsinteressen über den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit stünden.
«Die Geheimhaltungsinteressen der Regierung sollten mit dem international anerkannten Anrecht der Öffentlichkeit darauf, informiert zu werden, abgewogen werden», schrieb Haraszti. Und: «Es ist die Aufgabe der Behörden, ihre Geheimnisse selbst zu schützen. Deshalb muss die Haftbarkeit auf jene Behördenmitarbeiter eingeschränkt werden, die die Geheimnisse herausgegeben haben.»
Die Medien könnten nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie vertrauliche Informationen veröffentlichen. Haraszti: «Das Konzept des überwiegenden öffentlichen Interesses, welches bereits von einigen Schweizer Gerichten anerkannt worden ist, sollte in jenen Bestimmungen verankert werden, auf deren Grundlage die Verletzung von Staatsgeheimnissen unter Strafe gestellt wird.»
Haraszti forderte die Schweizer Regierung ausserdem dazu auf, das Strafrecht zu ändern. Es sei nicht mehr zeitgemäss, dass staatliche Geheimhaltungsinteressen über den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit stünden.
«Die Geheimhaltungsinteressen der Regierung sollten mit dem international anerkannten Anrecht der Öffentlichkeit darauf, informiert zu werden, abgewogen werden», schrieb Haraszti. Und: «Es ist die Aufgabe der Behörden, ihre Geheimnisse selbst zu schützen. Deshalb muss die Haftbarkeit auf jene Behördenmitarbeiter eingeschränkt werden, die die Geheimnisse herausgegeben haben.»
Die Medien könnten nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie vertrauliche Informationen veröffentlichen. Haraszti: «Das Konzept des überwiegenden öffentlichen Interesses, welches bereits von einigen Schweizer Gerichten anerkannt worden ist, sollte in jenen Bestimmungen verankert werden, auf deren Grundlage die Verletzung von Staatsgeheimnissen unter Strafe gestellt wird.»
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