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Sardinien, Spätsommer 2005: Xenia Tchoumitcheva sonnt sich und badet mit ihrem Kollegen Lorenzo (28) am Strand des Luxusferienortes Porto Cervo (I). Die schöne Tessinerin geniesst die Leichtigkeit des Sommers. Niemand erkennt sie, darum trägt Xenia einen knappen Bikini mit neckischem String-Höschen.
Lorenzo filmte das private Strandvergnügen. Vor zwei Wochen stellte er dann eigenmächtig einen kurzen Ausschnitt der heissen Aufnahmen ins Internet auf www.youtube.com. «Als ich auf der Internetseite meinen Namen eingab und das Filmchen sah, war ich schockiert», sagt Xenia zu SonntagsBlick. «Ich habe sofort bei Lorenzo verlangt, dass er den Film aus dem Netz nimmt.» Die gebürtige Russin mit Schweizer Pass ist nicht die einzige Prominente, die unwissentlich auf YouTube landete: Von Hotelerbin Paris Hilton (25) gibt es mehr als 11 000 Beiträge zu bestaunen – darunter gleich mehrere Sexfilmchen. Und Ex-Miss-Schweiz Melanie Winiger (28) darf man bei Duschszenen und bei Sexaufnahmen zusehen.
Auf YouTube werden täglich 65 000 neue Clips hochgeladen. Darunter Aufnahmen sehr intimer Momente, aufgenommen mit Handy-Kameras oder der kompakten DV-Kamera. «Das ist heikel, denn jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild», sagt die Basler Rechtsanwältin Susanna Marti (47). «Der Betroffene kann also gerichtlich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegen solche Filmchen vorgehen und den Plattformbetreiber zwingen, den Inhalt zu löschen.» Xenia hat es sich inzwischen anders überlegt: «Ich stehe zu meinem Körper, was solls, und das ist ja kein Pornofilm!»