Per Anwalt GNTM-Finalistin befreit sich aus Klums Klauen

  • Publiziert: 10.11.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

MÜNCHEN – Damit hätte der Kluminator nicht gerechnet. Eines ihrer Topmodels verklagte die Model-Mami – weil deren Knebelvertrag sittenwidrig sei.

Hana Nitsche (23) kann wieder frei durchatmen. Sie boxte sich aus ihrem «Germanys Next Topmodel»-Knebelvertrag. Den müssen alle Kandiatinnen der Klumschen Casting-Schmiede unterschreiben .

Der Vertrag mit ProSieben und der Model-Agentur «Face Your Brand» enthält nämlich einige sympathische Klauseln. So verpflichten sich die Mädchen, im ersten Jahr 40 Prozent, im zweiten 35% und im dritten rund 20 Prozent ihrer Einnahmen an die Agentur abzugeben.

Interessantes Detail: Die «Heidi Klum GmbH&Co.KG», Papa Klums Firma, kann jederzeit mitverdienen. Denn ProSieben darf Bildrechte ohne Rücksprache mit dem Model an die Klums heraus geben.

Den Vogel schiesst Heidi jedoch mit dieser Klausel ab – wenn der deutsche Privatsender Lust hat, darf er den Vertrag einseitig um zwei Jahre verlängern. «Die Verträge sind sittenwidrig. Ausserdem sind die Papiere völlig intransparent, ohne Anwalt nicht zu verstehen», sagt Dr. Thomas Schwirtzek, Anwalt für Arbeitsrecht in der «Bild».

Kurz – die Mädchen haben nach der Vertragsunterzeichung nichts mehr zu sagen. Sie sind der Model-Macherin ins Netz gegangen. Doch eine hat sich jetzt emanzipiert – wird Hana Nitsche ein Vorbild für andere Mädels? Sie nämlich ist überzeugt: «Man kann auch ohne den Namen Klum erfolgreich sein.» (b3i)

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