ZÜRICH – Langes Hin und Her, kurzer Sinn: Der Preisüberwacher hat nichts dagegen, dass das Schweizer Fernsehen bei den «MusicStar»-Votings 70 Rappen pro Anruf verlangt.
Vom 5. Dezember an kämpfen Schweizer Möchtegern-Sängerinnen und –sänger wieder um die «MusicStar»-Krone. Und wie immer können die Zuschauer ihre Lieblinge dabei mittels Telefonvoting unterstützen. Allerdings nach wie vor nicht gratis: 70 Rappen muss auch dieses Mal berappen, wer seine Stimme mittels Fernsprecher abgeben will.
Gemäss der «SonntagsZeitung» ist
Preisüberwacher Rudolf Strahm nämlich zum Schluss gekommen, dass das Schweizer
Fernsehen sich mit dieser Gebühr nicht zu unrecht bereichert, wie den Leutschenbachern von Kritikern vorgeworfen wurde.
«Es ist laut Fernmeldegesetz zulässig, dass die SRG für spezifische Sendungen Zusatzeinnahmen generiert», sagt Strahm, der eine Voruntersuchung eingeleitet hatte. Diese ergab, dass die Einnahmen des Telefonvotings – immerhin rund vier Millionen Franken – «nur» zwei Drittel zum Aufwand der Casting-Show beitragen haben. Alles im grünen Bereich, sprich legal, so der Experte.
Seinen Entscheid will Strahm jedoch nicht als «Persilschein» für Abstimmungen der besagten Art verstanden wissen. Im Gegenteil: Es sei durchaus möglich, dass die Preisüberwachung bei künftigen Sendungen mit Telefonvoting eingreifen werde.