Erschossener Schweizer Rapper Kollege von «Shame» kommt vor Gericht

  • Publiziert: 15.11.2010, Aktualisiert: 03.01.2012

Nach dem tödlichen Schiessunfall beim «Obligatorischen» in Bernhardzell vom August 2009 kommen zwei Personen vor Gericht.

Der Kollege des getöteten St. Galler Rappers und ein Mitglied des Schützenvereins sind der fahrlässigen Tötung angeklagt.

Untersuchungsrichter Marcel Thalmann vom Untersuchungsamt Gossau sagte am Montag auf Anfrage, die Untersuchung sei abgeschlossen. Er habe den Fall vor zwei Wochen ans Kreisgericht St. Gallen überwiesen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.

Details zur Anklage gab Thalmann nicht bekannt. Angeklagt ist der Kollege des getöteten St. Galler Rappers «Shame» (27), aus dessen Gewehr sich der fatale Schuss gelöst hatte. Der zweite Angeklagte ist ein Mitglied des Schützenvereins Ramschwag, der das «Obligatorische» durchführte.

Der tragische Unfall ereignete sich am 28. August 2009: Nach dem Schiessen des «Obligatorischen» löste sich auf dem Parkplatz beim Schützenhaus Bernhardzell aus unbekannten Gründen ein Schuss aus dem Sturmgewehr des 28-jährigen Kollegen von «Shame». Der Rapper wurde tödlich am Kopf getroffen.


Offene Fragen


Der Schützenverein stellte den Schiessbetrieb nach dem Unfall für etwa ein halbes Jahr ein. Anfang 2010 nahm der zuständige Schiessexperte des Bundes zum Fall Stellung: Der Schiessbetrieb sei vorschriftsgemäss organisiert gewesen. Passiere ein Unfall ausserhalb des Schiessstands, sei der Waffeninhaber verantwortlich.

Weder der Schiessexperte noch der Schützenverein konnten aber eine Erklärung dafür liefern, weshalb sich noch eine Kugel im Sturmgewehr des 28-Jährigen befunden hatte. Dies hätte nicht der Fall sein dürfen. Klarheit in diesem Punkt kann die Gerichtsverhandlung bringen. (SDA)

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