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Nicht überall, wo Carey drauf steht, ist auch eine echte Carey drin. Bestes Beispiel: Die Porno-Diva und ehemalige kalifornische Gouverneurs-Kandidatin Mary Cook, die sich ihren Künstlernamen Mary Carey sogar als Markenzeichen schützen lassen wollte. Das liess sich Pop-Star Mariah Carey aber nicht bieten lassen und zog deshalb vor Gericht (Blick Online berichtete).
Wie der Onlinedienst «Firstnews» meldet, hat Pop-Carey nun gegen Porno-Carey Recht bekommen. Die Dame darf ab sofort keine ihrer «Produkte» mehr mit dem Namen Carey schmücken. Auf welchen Künstlernamen Frau Cook in Zukunft zurückgreifen will, ist noch nicht bekannt.
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