Entschieden Jacko-Arzt der fahrlässigen Tötung angeklagt

  • Publiziert: 05.02.2010, Aktualisiert: 14.01.2012

LOS ANGELES – Im Zusammenhang mit dem Tod von Popstar Michael Jackson erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen dessen Leibarzt Conrad Murray. Er soll Jackson fahrlässig getötet haben.

Die Klage solle am Montag eingereicht werden, teilte die Justiz heute mit. Der Arzt werde sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Darauf stehen nach kalifornischem Recht bis zu vier Jahre Haft.

Murray will sich den Behörden nach Angaben seines Anwalts freiwillig stellen.

Der Arzt war nach Jacksons Tod am 25. Juni schnell in den Mittelpunkt der Ermittlungen geraten (Blick.ch berichtete). Jackson war an einem Herzstillstand gestorben, der durch das Narkosemittel Propofol verursacht wurde.

Murray hatte nach Justizinformationen ausgesagt, dem Sänger das Mittel auf dessen ausdrücklichen Wunsch als Schlafmittel verabreicht zu haben. Eine Schuld am Tod des Musikers bestreitet er. (SDA/gux)

play Michael Jacksons Leibarzt, Conrad Murray. (REUTERS)

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