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Oscar-Preisträger Roman Polanski wollte das Vergewaltigungsverfahren gegen ad acta gelegt haben. Doch ein Gericht in Kalifornien sah das anders und lehnte gestern das Ersuchen des in Frankreich lebenden Regisseurs ab, wie die «Los Angeles Times» berichtete.
Im Februar hatte der Richter Polanski eine Frist gesetzt, bis zum 7. Mai in Los Angeles zu erscheinen, um sein Anliegen persönlich vorzutragen. Doch der 75-Jährige und seine Anwälte blieben dem Gerichtstermin fern. Weil Polanski seit 1978 als flüchtig gilt, droht ihm bei der Einreise in die USA die Festnahme.
Polanski hatte geltend gemacht, bei dem ursprünglichen Verfahren gegen ihn 1978 seien juristische Fehler gemacht worden. Der in Polen geborene Filmemacher hatte sich damals schuldig bekannt, eine 13- Jährige mit Champagner und Drogen gefügig gemacht und verführt zu haben.
Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung. Polanski verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung, floh aus Angst vor einer längeren Gefängnisstrafe dann aber unmittelbar vor der Urteilsverkündung nach Frankreich. Polanski hat die USA seitdem nie wieder betreten. (SDA)
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Roman Polanski reiste seit 30 Jahren nicht mehr in die Staaten. (WireImage.com)