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Da hat sich jemand böse verklebt: 2008 warb Paris Hilton für einen Extensions-Hersteller, kassierte rund 3.6 Millionen Franken für ihre Dienstleistungen. Doch die blonde Wallemähne auf ihrem Kopf kam von der Konkurrenz.
Statt die «Dream Catcher»-Kollektion pinnte sich die 29-Jährige bei öffentlichen Auftritten das falsche Haar an den Schädel. Doof von Paris, fand der texanische Auftraggeber. Und schickte der Hotel-Erbin am Mittwoch eine saftige Klage: 37 Millionen Dollar soll sie als Wiedergutmachung zahlen.
Denn Paris setzte noch eins obendrauf und erschien wegen ihres Knastaufenthalts 2007 nicht an der Lancierungs-Party. Dabei durfte sie laut Vertrag doch gar nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Statt sich an die Klauseln zu halten, habe sie sich «illegalen Drogen und Ausschweifungen» hingegeben.
Der Clou ist jedoch: Die Firma wirbt auf ihrer Webseite immer noch mit Paris. (b3i)
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