St. Moritzer Hochzeitsstreit Bobbele muss blechen

Boris Becker hatte mit seinem Hochzeitspfarrer noch eine Rechnung offen. Jetzt muss er zahlen – wenn auch nicht so viel, wie der Geistliche gefordert hatte.

  • Aktualisiert am 26.01.2012
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  • Boris Becker und Lilly Kerssenberg an ihrer Hochzeit (Archiv)
  • Boris Becker und Lilly Kerssenberg am Hochzeit (Archiv)
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Niederlage für Boris Becker (44). Der Ex-Tennisprofi hat vor Gericht gegen seinen St.Moritzer Pfarrer Brent Fisher verloren. Er muss den Geistlichen für Zusatzaufwand an seiner Hochzeit im Juni 2009 entschädigen. Wenn auch nicht im geforderten Umfang von 9600 Franken.

Becker hatte noch eine Rechnung mit dem evangelischen Pfarrer Brent Fisher offen, der ihn in der Kapelle «Regina Pacis» getraut hatte. Sie beträgt 9600 Franken – viel zu hoch, wie Becker findet. Fisher habe ihm gesagt, dass eine Zeremonie bei ihm etwa 2100 Franken koste. Der Pfarrer begründete den Betrag mit dem «erheblichen Zusatzaufwand», der ihm durch die an RTL verkaufte Promi-Hochzeit entstanden sei.

Becker muss 1300 Franken mehr bezahlen

Weil Becker nicht zahlen wollte, zerrte der Pfarrer ihn vor das Zuger Kantonsgericht. Dieses ist für den Fall zuständig, weil Becker Einwohner in Risch am Zugersee ist. Gemäss dem Urteil, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt, muss Becker nun etwas tiefer in die Tasche greifen als gewollt und 3400 Franken zahlen statt der vereinbarten 2100 Franken. Auf den Rest des geforderten Betrages muss Fisher jedoch verzichten.

Dies, weil er Becker nicht darüber informierte, dass die Kosten aus dem Ruder liefen. Der Pfarrer habe seine Aufklärungs- und Benachrichtigungspflichten in relevanter Weise verletzt, so das Gericht.

Fisher habe seinen tatsächlichen Aufwand zudem nicht detailliert aufgelistet und alle Punkte nachweisen können, so etwa die Anzahl Telefonate und E-Mails. Weiterer Streitpunkt, in dem Fisher nun unterlag, waren die Interviews mit den Medien, zu denen sich der Pfarrer bereit erklärte – sie Becker danach aber mit vier Stunden zu je 175 Franken in Rechnung stellte.

Weil Fishers Klage damit teilweise abgewiesen wurde, muss der Pfarrer nun einen Teil von Beckers Anwaltskosten übernehmen, konkret 2935 Franken.

Unter dem Strich bleiben Fisher damit als Honorar für die Traumhochzeit gerade noch 465 Franken. Ob er sich damit zufriedengibt, wird sich zeigen. Beide Parteien haben 30 Tage Zeit, das Urteil an das Obergericht weiterzuziehen. (SDA)

Der Pfarrer Brent Fisher.- Keystone

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