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Wir erinnern uns: Ernst August Prinz von Hannover wurde am 25. November 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 685000 Franken verurteilt. Sein Anwalt wollte gegen das Verdikt in Revision gehen (Blick Online berichtete).
Doch laut des Oberlandesgerichts Celle hat der juristische Vertreter von Carolines Ehemann diesen Plan nun aufgegeben. Was zur Folge hat, dass das Urteil des Landgerichts Hannover gegen Prinz Ernst August jetzt rechtskräftig ist. Ihre Durchlaucht, die anno 2000 im betrunkenen Zustand auf einen Hotelier in Kenia einprügelte und diesen massiv verletzte, gilt jetzt als vorbestraft.
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