SBB-Fundbüro Zuggäste lassen täglich tausende Gegenstände liegen

  • Publiziert: 15.08.2012
play Pendler in einer S-Bahn im Bahnhof Dietikon (Archiv) (Keystone)

Ein Mann, der im Juli eine Stradivari-Geige in einer Berner S-Bahn liegen liess, sorgte für Schlagzeilen. Er ist allerdings in guter Gesellschaft.

Jährlich lassen die SBB-Passagiere etwa 100'000 persönliche Gegenstände in den Zügen liegen, wie SBB-Sprecher Frédéric Revaz auf Anfrage der «SDA» sagte. Unter den am häufigsten liegengelassenen Gegenständen befänden sich Portemonnaies und Mobiltelefone.

Nur rund die Hälfte der vergessenen Gegenstände können laut Revaz den rechtmässigen Besitzern zurückgegeben werden. Für den Rest werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist neue Besitzerinnen und Besitzer gesucht.

Mit dem Weiterverkauf erwirtschaftet die SBB aber keinen Gewinn. «Die Einnahmen decken die Kosten nicht, die durch den Betrieb des Fundbüros anfallen», sagte Revaz. Seit 2005 überlässt die SBB den Weiterverkauf der Bahn-Fundstücke überdies der Zürcher Firma Fundsachenverkauf.ch.

Kette im Wert von 26'000 Franken

Eine diamantbesetzte Kette aus Gold im Wert von 26'000 Franken sowie eine Uhr im Wert von 19'000 Franken - das sind laut Geschäftsführer Roland Widmer derzeit die wertvollsten Stücke im Katalog von Fundsachenverkauf.ch.

Bei Widmer und seinen 14 Angestellten gehen jeden Monat 60'000 Fundartikel ein, darunter rund 400 Mobiltelefone. Zu welchem Preis die Firma die Fundgegenstände bei der SBB einkauft, darüber schweigt sich Widmer aus. Zu den weiteren Partnern der Zürcher Firma gehört etwa der Flughafen Zürich.

Zu den Profiteuren zählen die Käufer der Fundgegenstände. Der Wert der Artikel wird nämlich von Spezialisten geschätzt und anschliessend werden diese für die Hälfte ihres Werts im Verkaufsgeschäft in Zürich Wollishofen und bei öffentlichen Versteigerungen zum Verkauf angeboten.

Keine Goldmine

Trotz den Luxusjuwelierwaren sei Fundsachenverkauf.ch keine Goldmine, sagt Widmer. Gegenstände mit einem Wert über 20'000 Franken seien selten. Zudem seien diese anders als etwa Smartphones nicht sehr gefragt: Die genannte Kette wartet laut Widmer bereits seit rund einem Jahr auf einen Käufer, die Uhr seit vier bis fünf Monaten.

Die vergessene Stradivari-Geige hingegen fand ihren Besitzer wieder: Ein junger Mann gab das teure Instrument auf dem Fundbüro ab. Wie die Polizei mitteilte, zeigte sich der Eigentümer überglücklich, die mehrere hundert Jahre alte Geige zurückzuerhalten, und stellte in Aussicht, sich beim ehrlichen Finder erkenntlich zu zeigen. (SDA)

Beliebteste Kommentare

  •   Jonas Rutz , Bern
    Ich hab mal eine nagelneue Kamera auf dem Perron in Bern gefunden und sie dem Fundbüro gebracht. Nix von Finderlohn oder Anerkennung. Es sei auf dem Boden der SBB und ich sei deshalb nicht finderlohnberechtigt. Das nächste Mal behalte ich die Kamera!
  • Frank  Bussmann , Solothurn , via Facebook
    Zumal bei den teuren und sehr teuren Fundsachen ist davon auszugehen, dass sie nicht von den eigentlichen Besitzern liegen gelassen wurden. Die hätten sich bestimmt beim Fundbüro gemeldet.
    • 15.08.2012
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Alle Kommentare (5)

  • Markus  Enzler , Lapu-Lapu City , via Facebook
    Täglich tausende Fundgegenstände? Bei 100000 im Jahr scheint das sehr übertrieben. Na ja, rechnen ist Glücksache.
    • 15.08.2012
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  • Frank  Bussmann , Solothurn , via Facebook
    Zumal bei den teuren und sehr teuren Fundsachen ist davon auszugehen, dass sie nicht von den eigentlichen Besitzern liegen gelassen wurden. Die hätten sich bestimmt beim Fundbüro gemeldet.
    • 15.08.2012
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  •   Jonas Rutz , Bern
    Ich hab mal eine nagelneue Kamera auf dem Perron in Bern gefunden und sie dem Fundbüro gebracht. Nix von Finderlohn oder Anerkennung. Es sei auf dem Boden der SBB und ich sei deshalb nicht finderlohnberechtigt. Das nächste Mal behalte ich die Kamera!
    • Adrian  Messerli , Sursee
      Ein Perron ist kein öffentlicher Grund und dadurch haben Sie auch kein Anrecht auf Finderlohn. Sprich rechtlich stimmt die Aussage der SBB. Moralisch wäre es aus meiner Sicht korrekt, wenn der Finder einen Finderlohn bezahlen würde. Ausserdem erhebt ja auch die SBB Gebühren, wenn der Eigentümer die Sache zurück haben will.
      • 15.08.2012
      • als Kommentar auf   Jonas Rutz , Bern
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    • Markus  Rieder
      Wieso auch? Die Kamera gehört genauso wenig den SBB wie Ihnen. Das einzige was die SBB dank Ihnen hat, ist ein Mehraufwand für welchen sie entschädigt wird, falls der Besitzer die Kamera zurück möchte. Eben dieser Besitzer könnte auch Ihnen einen Finderlohn bezahlen, aber wieso sie dies von den SBB erwarten ist mir ein Rätsel...
      • 15.08.2012
      • als Kommentar auf   Jonas Rutz , Bern
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