Zügeln - so packen Sie es!

  • Aktualisiert am 20.01.2012
  • Von Susanne Mühlemann

Einpacken, aufladen, ausräumen – und bloss nicht die Nerven verlieren! Ende Monat ist es wieder so weit für Hunderttausende. SonntagsBlick sagt, wie Sie den Umzug ohne Schweiss und Tränen überstehen.1. Was ist die Grundregel für einen stressfreien Die Sache früh angehen: Park-Bewilligung, Packmaterial, Putzinstitut oder Zügelfirmen – drei Tage vor dem Termin sind die oft nicht mehr verfügbar. Den Termin rechtzeitig prüfen: In gewissen Kantonen fällt die Wohnungsübergabe auf den Monatsletzten, in anderen wie Zürich oder Bern oft auf den Tag danach. Manche stehen da unvermittelt einen Tag auf der Strasse. 2. Warum sind die Vermieter so pingelig bei der Rücknahme?Die Reinigung ist im Mietrecht verankert. Sie kann nicht umgangen werden. Auch wenn die Wohnung renovierungsbedürftig aus-sieht, der Teppich zehn Jahre auf dem Buckel hat und der Kochherd schon alt ist: Was funktionstüchtig ist, muss geputzt werden. Ausgenommen sind nur Gegenstände, die ersetzt werden müssen, der zerfetzte Teppich etwa, den der Vermieter sowieso herausreissen muss. 3. Welche Schäden muss ich beim Auszug selbst zahlen?Der Mieter zahlt nur bei übermässiger Abnutzung, also alles, was über den Alltagsverschleiss hinausgeht: der Rotweinfleck auf dem Teppich, der Wasserschaden auf dem Parkett, Urinspuren von Hund und Katze, übrigens auch dann, wenn die Tierhaltung gestattet ist. Was repariert werden kann, zahlt der Ausziehende: das kaputte Zahnglas etwa. Ersatzanschaffungen muss der Mieter nur dann nicht zahlen, wenn die Lebensdauer des Gegenstandes abgelaufen ist. Das kann dauern: bei einem Lavabo zum Beispiel wird mit 35 Jahren gerechnet. Der Mieter zahlt bei Ersatzanschaffungen aber nur im Rahmen der verbleibenden Lebensdauer.4. Soll ich selber anpacken oder mit Profis zügeln?In der Regel ist eine Fremdvergabe eher bei grösseren Wohnungen zu empfehlen, bei schweren und aufwändig zusammengesetzten Möbeln, aber auch bei langen Fahrtwegen. 5. Wie sichere ich Parkmöglichkeiten am Umzugsort?In ländlichen Gegenden ist das oft problemlos, in der Stadt nicht immer. Wenn ein Parkverbot gilt oder die Zufahrt erschwert ist, braucht man eine Bewilligung der Polizei.6. Wer zahlt, wenn dem Kollegen das Klavier auf den Parkettboden knallt?Der Schaden ist grundsätzlich nicht gedeckt, weil der Kollege aus Gefälligkeit geholfen hat. Tipp: bei heiklen, schwierigen Umzügen Profis beauftragen – und unbedingt prüfen, ob das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. 7. Oft findet man nicht mehr alle Schlüssel. Schlimm?Fehlende Schlüssel müssen ersetzt werden, aus Sicherheitsgründen oft auch die Zylinder für das Wohnungsschloss. Schliesslich will der neue Mieter die Gewähr haben, dass kein Fremder Zugang zu seiner Wohnung hat. Für solche Fälle ist es wichtig, eine Mieterhaftpflicht abzuschliessen, die einspringt.

Zügeltipps

Entstanden in Zusammenarbeit mit Thomas Oberle (49), Spezialist für Mietrecht beim Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz.

Mehr Infos im Internet:
www.hev-schweiz.ch

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